Dekra ISO 9001 Brandwache

Brandschutzkonzept: Wann ist es Pflicht und was gehört hinein?

Von Gebäuden über Firmen bis zu Veranstaltungen: Brandschutzkonzepte sind in vielen Bereichen vorgeschrieben. Denn sie bilden die Grundlage wirksamer Brandschutzmaßnahmen. Doch wann genau muss man denn nun solch ein Konzept erstellen – und wer ist für die Erstellung und Umsetzung zuständig? In diesem Artikel geben wir dazu umfassend Auskunft.

Welche Brandschutzkonzepte gibt es?

Es gibt per se nicht DAS eine Brandschutzkonzept – sondern vielmehr verschiedene Arten davon. Das umfangreichste ist das bauliche Brandschutzkonzept, das für Bauherren in vielen Fällen verpflichtend ist. Doch darüber hinaus sind noch weitere Konzepte für den Brandschutz möglich.

Diese verschiedenen Brandschutzkonzepte gibt es:

  • Brandschutzkonzept für Gebäude und Anlagen
  • Brandschutzkonzept für Events
  • Brandschutzkonzept für Baustellen
  • Brandschutzkonzept für Firmen oder Einrichtungen mit erhöhter Brandgefahr

 

Das umfangreichste Brandschutzkonzept, das den meisten Vorgaben genügen muss, ist das bauliche Brandschutzkonzept für Gebäude und Anlagen. Solch ein Konzept ist in vielen, jedoch nicht in allen Gebäuden vorgeschrieben. Die meisten öffentlich oder privatwirtschaftlich genutzten Anlagen benötigen diese Art von Brandschutzkonzept, während landwirtschaftliche Nutzgebäude und private Einfamilienhäuser von der Pflicht in aller Regel ausgenommen sind. 

Die Musterbauordnung (MBO) bzw. die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geben Auskunft, für welche Gebäude man den Brandschutz auf diese Weise konzeptionell unterlegen muss. Häufig greift diese Pflicht auch im Rahmen von Sanierungen: Wird ein altes Gebäude runderneuert, muss meist auch ein aktuelles Brandschutzkonzept erstellt werden. Zudem sind Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Pflicht. Als Sonderbauten gelten beispielsweise Kliniken, Schulen, Hochhäuser und Einkaufszentren.

Die anderen Arten von Sicherheitskonzepten für den Brandschutz beziehen sich auf einzelne Veranstaltungen oder andere Anlässe oder auf einzelne Gebäudeteile, die spezielle Brandschutzmaßnahmen benötigen. Brandschutzkonzepte für Events sind meist vorgeschrieben, wenn es sich um ein Großevent, eine öffentliche Veranstaltung oder einen kommerziellen Anlass handelt. Und für Betriebe oder Einrichtungen mit ganz spezifischen Brandgefahren – wie z. B. feuergefährliche Heißarbeiten in der Industrieproduktion – sind Brandschutzkonzepte wichtig, die die jeweilige Gefährdungslage aufgreifen und entsprechende Maßnahmen anordnen. 

Es kann übrigens auch sein, dass die Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Gebäudeversicherung ein Brandschutzkonzept verlangt – unabhängig davon, ob solch ein Konzept laut MBO für das jeweilige Gebäude Pflicht ist oder nicht.

 

Was hat die Brandschutzordnung mit dem Brandschutzkonzept zu tun?

Viele Unternehmer und Gebäudebetreiber kennen vor allem die Pflicht, eine Brandschutzordnung für ihre Gebäude bzw. Firmen aufzustellen. Nur die wenigsten wissen jedoch: Die Grundlage für solch eine Brandschutzordnung bildet das Brandschutzkonzept. Auf Basis des Konzeptes lässt sich dann die Brandschutzordnung erstellen, die das Verhalten im Gebäude im Brandfall regelt und die Zuständigkeiten für Maßnahmen wie Brandschutzunterrichtungen festlegt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutzgutachten?

Ein Brandschutzkonzept wird beim Neubau oder bei der umfassenden baulichen Sanierung von Bestandsgebäuden entwickelt. Ein Brandschutzgutachten hingegen umfasst die Bewertung bestehender Gebäude in Hinblick auf dem Brandschutz – mit dem Ziel, das Gebäude in Sachen Brandschutz zu optimieren. 

 

Wie hängt das Brandschutzkonzept mit dem Brandschutznachweis zusammen?

Während ein Brandschutzkonzept sämtliche notwendigen Maßnahmen des baulichen Brandschutzes beschreibt, dient der Brandschutznachweis lediglich dazu, die Einhaltung sämtlicher relevanten Rechtsvorgaben zu bestätigen. Er ist Teil des Bauantrags, um nachzuweisen, dass das geplante Gebäude die brandschutzrechtlichen Vorschriften erfüllen wird. Ohne solch einen Brandschutznachweis werden die meisten Bauvorhaben vom örtlichen Bauamt gar nicht bewilligt.

 

Wer ist für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes zuständig?

Als Bauherr bzw. Gebäudebetreiber ist man verpflichtet, für die Erstellung notwendiger Brandschutzkonzepte zu sorgen. In manchen Fällen (beispielsweise bei Schulgebäuden, großen Messezentren, Fabriken o. ä.) gibt es die Vorschrift, dass dafür ein Brandschutzsachverständiger als Fachplaner angefordert werden muss. Im privaten Umfeld bzw. bei wenig gefährdeten Gebäuden hat man da mehr Freiheit und kann auch die Brandschutzbeauftragten eines privaten Unternehmens einsetzen. 

Letztere sind auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es um ein Brandschutzkonzepte für eine Veranstaltung, eine Baustelle oder ähnliche Einzelfälle geht. Generell unterscheiden sich die Vorgaben, wer ein Brandschutzkonzept erstellen darf, von Bundesland zu Bundesland. Die konkreten Vorschriften für bauliche Brandschutzkonzepte sind in der jeweiligen Landesbauordnung zu finden. Die Vorgaben zum Brandschutz bei Veranstaltungen wiederum sind in der Versammlungsstättenverordnung eines jeden Bundeslandes nachzulesen.

 

Welche Inhalte gehören ins Brandschutzkonzept?

Generell muss ein Brandschutzkonzept immer Auskunft geben über folgende drei Punkte: Prävention, Organisation und Abwehr. Es geht also darum, wie Brandgefahren durch bauliche oder andere Maßnahmen vermindert werden (Prävention), wie die Brandschutzmaßnahmen organisiert werden (Organisation) und wie die Brandbekämpfung im Ernstfall aussieht (Abwehr).

 

Struktur: So ist ein Brandschutzkonzept aufgebaut

Ein Brandschutzkonzept sollte mit der Beschreibung des Gebäudes beginnen. Dabei sind Infos zu Maßen, Materialien und Nutzungskonzept wichtig. Auf diese Weise kann man Brandrisiken und Brandlasten feststellen, wie beispielsweise brennbare Baustoffe, Wärmebrücken im Gebäudeaufbau und so weiter. Auch potenzielle Brandgefahren und -Auslöser sollten eingangs in einem Brandschutzkonzept aufgeführt werden. Zudem gehören Angaben zur Erreichbarkeit für die Feuerwehr und Rettungswege dazu – also Infos zu Aufstellflächen und Zufahrtswegen. 

Im Anschluss an die Gebäude- und Nutzungsbeschreibung wird im Bedarfsfall eine baurechtliche Einordnung vorgenommen. Dabei geht es zum Beispiel um genehmigungspflichtige Spezialeinbauten oder den Status von Sonderbauten. Man filtert also sämtliche eventuell relevanten Gesetze und Richtlinien – und stellt in diesem Abschnitt des Brandschutzkonzeptes nur jene vor, die für das jeweilige Gebäude relevant sind und beachtet werden müssen. 

Hat man die Rahmenbedingungen abgesteckt, geht es in der Struktur des Brandschutzkonzepts weiter mit den diversen Brandschutzmaßnahmen. Dazu gehören drei Typen: bauliche, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen:

Bei den baulichen Brandschutzmaßnahmen wird aufgelistet, welche Feuerwiderstandsklasse einzelne Bauteile bzw. Baustoffe im Gebäude haben müssen und welche konkreten Brandabschnitte eingerichtet werden müssen, um bei einem Feuer voneinander abgeschottete Bereiche zu schaffen. Auch die Planung der Rettungs- und Fluchtwege gehört zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen.

Die technischen Brandschutzmaßnahmen umfassen den Einbau von Systemen wie Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen und Blitzschutzsystemen am Gebäude. Zudem gehören auch Elemente der Notbeleuchtung und sogenannte Notfunkanlagen zum Brandschutz.

Zu guter Letzt werden organisatorische Brandschutzmaßnahmen aufgeführt. Das umfasst vielfältige Maßnahmen – von der Erstellung einer hauseigenen Brandschutzordnung über die Planung des Vorgehens bei Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen bis hin zur Kennzeichnung von Rettungswegen und Löschgeräten.

In einem Brandschutzkonzept werden auch potenzielle Brandgeschehen dargestellt – und die Notfallkonzepte, die in solchen Fällen zur Anwendung kommen. Um dies darstellen zu können, muss man eine Gefährdungsanalyse durchführen, um genau jene Brandgefahren festzustellen, die die individuelle Risikolage des Gebäudes prägen. 

 

Das Brandschutzkonzept steht: und dann?

Manch ein Gebäudebetreiber meint, mit der Erstellung eines Brandschutzgesetzes sei seinen Verpflichtungen Genüge getan. Doch das reicht noch längst nicht. Denn dann geht es an die Umsetzung: Sämtliche im Konzept aufgeführten Brandschutzmaßnahmen müssen in die Wege geleitet werden. Das umfasst z. B. die Erstellung einer hauseigenen Brandschutzordnung, die Organisation von Brandwachen bei Heißarbeiten, die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Hause, die Anschaffung und regelmäßige Wartung von Löscheinrichtungen und den Einbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage (BMA). 

Ebenfalls wichtig: Gebäude bzw. deren Nutzungskonzepte unterliegen ständigen Veränderungen. Das hat immer auch Auswirkungen auf den Brandschutz. Daher muss das Brandschutzkonzept ständig aktuell gehalten werden. 

 

Weshalb man an einem bestehendem Brandschutzkonzept ständig arbeiten muss

Wenn sich im Betrieb Abläufe ändern oder Räumlichkeiten umgestaltet werden: In all diesen Momenten muss man das Brandschutzkonzept betrachten und ggf. anpassen. Wer das nicht tut, riskiert, dass im Ernstfall veraltete Vorgaben herangezogen werden – und das kann Menschenleben und Sachwerte gefährden. Zudem riskiert man den Versicherungsschutz: Kommt nach einem Brandvorfall heraus, dass das Brandschutzkonzept nicht auf dem neuesten Stand war, kann das unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung die Schäden nicht übernimmt.

Es ist daher unverzichtbar, auch bestehende Brandschutzkonzepte in regelmäßigen Abständen unter die Lupe zu nehmen und sie auf veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Diese Aufgabe können externe Brandschutzexperten wie beispielsweise die Spezialisten der Brandwache 24/7 GmbH übernehmen.

 

Brandschutzkonzepte für Events und Baustellen

Neben den groß angelegten dauerhaft gültigen Brandschutzkonzepten für Gebäude gibt es auch Konzepte mit zeitlich begrenzter Gültigkeit. Das sind z. B. Brandschutzkonzepte für Veranstaltungen oder für Baustellen. Ähnlich wie beim Gebäude-Brandschutz wird dabei im ersten Schritt die Gefährdungslage sondiert – und darauf basierend werden dann die notwendigen Brandschutzmaßnahmen geplant. Für diese Brandschutzkonzepte sind Spezialanbieter wie die Brandwache 24/7 GmbH der richtige Ansprechpartner. 

Besonders vorteilhaft: Wir lassen nicht nur unsere langjährige Erfahrung im Brandschutz in diese Konzepte einfließen, sondern auch unsere über reinen Brandschutz hinausgehenden Security-Kompetenzen. Das sorgt dafür, dass der Brandschutz bei Ihrer Veranstaltung oder für Ihre Baustelle optimal mit der Event-Security oder der Baustellenbewachung ineinandergreift.

Ob es um Hilfestellung beim Brandschutz für Gebäude geht oder um Brandwachen und ähnliche Maßnahmen bei Veranstaltungen, auf Baustellen oder in sämtlichen anderen Bereichen: Unser Fachbetrieb ist als erfahrener Partner für Sie da!

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