Brandwachen: Wann sind sie Pflicht?
Brandwachen sind in manchen Bereichen verpflichtend vorgeschrieben. Die beiden häufigsten Fälle, in denen man die Pflicht zum Aufstellen einer Brandwache hat, sind Veranstaltungen und Brände. Bei Veranstaltungen sind die sogenannten Brandsicherheitswachen wichtige Vorkehrungen gegen den Ausbruch potenziell verheerender Brände. Wenn hingegen ein Feuer bereits gelöscht wurde, besteht die Pflicht, Brandposten aufzustellen, um das Wiederaufflammen zu verhindern.
Es gibt zudem weitere Bereiche, in denen Brandwachen ebenfalls vorgeschrieben sind. Das betrifft beispielsweise sogenannte Heißarbeiten – also Tätigkeiten wie Schweißen und Trennschleifen. Zur Absicherung gegen Brandgefahren müssen bei solchen Verfahren während und nach den Arbeiten Brandposten eingesetzt werden. Und auch beim Ausfall von Brandmeldeanlagen (BMA) besteht die Pflicht für Gebäudebetreiber, während der Ausfallzeit eine Brandwache aufzustellen.
Verpflichtende Brandwachen gibt es in folgenden Bereichen:
- Veranstaltungen
- Ausfall von Brandmeldeanlagen
- Ausfall von Sprinkleranlagen
- Heißarbeiten
- Löschen eines Brandherdes
Die Crux dabei ist, dass man als Gebäude- oder Anlagenbetreiber zumeist erst dann über diese Pflicht „stolpert“, wenn das berühmte Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Wenn es also durch das Nicht-Aufstellen einer Brandwache zu einem erneuten Brand nach dem Löschen eines Feuers, zum Brandausbruch während des Ausfalls einer BMA oder zu Feuerschäden nach feuergefährlichen Arbeiten kommt, kann es passieren, dass man auf dem Schaden sitzenbleibt.
Denn es gibt über die Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen hinaus nämlich keine gesetzliche Verordnung, in der klar die Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen vermerkt wäre. Dennoch findet sich diese Vorgabe beispielsweise im Kleingedruckten zahlreicher Versicherungsverträge. Dass man als Gebäudebetreiber aber zum Aufstellen Brandposten in einem der oben genannten Fälle verpflichtet ist, wissen viele Immobilienbesitzer schlichtweg nicht. Sie können aber dennoch für Schäden haftbar gemacht werden die aus dieser Nachlässigkeit bzw. Unwissenheit heraus entstanden sind.
Brandsicherheitswachen: Verpflichtende Brandwachen bei Veranstaltungen
Da am besten geregelte Einsatzfeld, was die Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen angeht, ist der Veranstaltungsschutz. Hier gibt es durch die in jedem Bundesland vorhandene Versammlungsstättenverordnung klare Vorgaben, wann sogenannte Brandsicherheitswachen bzw. Brandposten bei Events aufgestellt werden müssen.
Wichtige Indikatoren, ob es eine Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen gibt, sind die Größe der Veranstaltungsfläche, die erwartete Publikumsanzahl sowie Planungen hinsichtlich des Einsatzes von Pyrotechnik.
Dabei gilt in der Regel: Ab 200 Personen, die bei einer Indoor-Veranstaltung in festen Räumlichkeiten zusammenkommen, sind Brandsicherheitswachen vorgeschrieben. Das gilt ebenfalls, wenn der Einsatz von Feuer oder Pyrotechnik geplant ist.
Relevante Vorschriften zum Thema Brandsicherheitswache finden sich in folgenden Gesetzestexten und Verordnungen:
- § 41 VStättVO (Versammlungsstättenverordnung)
- § 27 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, NRW)
- § 7(1) FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung)