Welche Brandschutzarten gibt es?

Um den Brandschutz für ein Gebäude oder eine Anlage richtig zu planen, ist die Kenntnis der verschiedenen Arten des Brandschutzes wichtig. Denn nur, wenn sämtliche Brandschutz-Arten berücksichtigt werden, sind die nötigen Voraussetzungen für die Absicherung gegen Brandgefahren gegeben. Das ist nötig, um ein Gebäude überhaupt als Unternehmen oder öffentliche Einrichtung betreiben zu dürfen.

Doch was unterscheidet die verschiedenen Arten des Brandschutzes – und welche Stelle ist für welche Aufgaben im Brandschutz zuständig?

Dazu geben wir in diesem Beitrag Auskunft.

 

Brandschutzarten

Die verschiedenen Arten des Brandschutzes in Unternehmen und Einrichtungen

Man unterscheidet zwischen drei Arten des Brandschutzes: dem baulichen Brandschutz, dem organisatorischen Brandschutz und dem anlagentechnischen Brandschutz. Wer ein Gebäude betreibt, muss all diese Arten des Brandschutzes bedenken und entsprechende Vorschriften erfüllen.

Der bauliche Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst sämtliche Brandschutz-Maßnahmen, die mit fest verbauten Elementen in einem Gebäude zu tun haben. Dabei geht es sowohl um die Wahl der richtigen Baustoffe an verschiedenen Stellen wie auch den Einbau brandhemmender Elemente wie Brandschutztüren und Feuerschutzabschlüsse. 

Weiterhin wird ein Gebäude im Zuge des baulichen Brandschutzes in einzelne Brandabschnitte eingeteilt. Das hat zum Ziel, durch feuerbeständige Bauteile an strategisch wichtigen Stellen die Ausbreitung von Bränden in andere Abschnitte eines Gebäudes zu verhindern.

Bei der Planung und Umsetzung des baulichen Brandschutzes muss man sich mit Themen wie Feuerwiderstandsklassen und Brandschutzklassen auseinandersetzen. Zu diesem Thema informieren wir Sie ausführlich in einem eigenen Artikel. [LINK auf https://www.brandwache247.de/brandschutzklassen-brandklassen-feuerwiderstandsklassen/]

Der bauliche Brandschutz spielt vor allem beim Neubau oder bei Umbaumaßnahmen eine wichtige Rolle. Denn nachrüstbar sind bauliche Brandschutzmaßnahmen nur sehr bedingt. Daher muss dieser Part im Brandschutz eines Gebäudes bereits in der Bau- bzw. Modernisierungsphase berücksichtigt werden. 

Entscheidende Parameter für den baulichen Brandschutz finden sich in der Zuordnung einer Immobilie zu einer bestimmten Gebäudeklasse (GK). In den Gebäudeklassen werden Gebäude nach Kriterien wie Art, Fläche und Höhe eingeteilt. Dabei gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz. So bezeichnet GK1 beispielsweise freistehende Gebäude mit einer Höhe unter 7 m, während GK2 für nicht freistehende Gebäude mit maximal 7 m Höhe gilt und GK4 für Gebäude mit bis zu 13 m Höhe verwendet wird.

Der Gedanke dahinter: Je höher ein Gebäude, desto mehr Etagen befinden sich darin – und desto länger dauert im Brandfall die Evakuierung. Längere Fluchtwege übersetzen sich bautechnisch in höhere Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen und Baustoffen. Auch die Frage, ob es sich um ein freistehendes Gebäude handelt, ist für den baulichen Brandschutz ausschlaggebend. 

Denn Gebäude mit unmittelbar angrenzenden Nachbargebäuden müssen höhere Brandschutzauflagen erfüllen, damit im Brandfall ein Feuer nicht so schnell auf den Nachbarn übergreifen kann.

Expertenberatung für baulichen und anlagentechnischen Brandschutz

Da es an einigen Stellen Überschneidungen zwischen baulichem und anlagentechnischem Brandschutz gibt, sollte man bei der Brandschutz-Planung unbedingt einen Experten hinzuziehen. 

Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Brandschutz eines Gebäudes weder über- noch unterdimensioniert ist. Denn überdimensionierte Brandschutzmaßnahmen sind unnötig teuer, während unterdimensionierter Brandschutz im Ernstfall dazu führen kann, dass die Gebäudeversicherung einen Brandschaden nicht übernimmt.

Der anlagentechnische Brandschutz

Beim anlagentechnischen Brandschutz geht es um sämtliche Systeme und Anlagen, die dem Brandschutz in einem Gebäude dienen. Es handelt sich dabei um Einbauten wie Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen, Rauchmelder und Gaslöschanlagen. Kurzum: Alle Arten von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen werden zum anlagentechnischen Brandschutz gezählt. 

Als Herzstück des anlagentechnischen Brandschutzes gilt gemeinhin die Brandmeldeanlage (BMA). Denn dort laufen alle Brandschutz-Bemühungen zusammen: Sämtliche Melder und Sensoren des Gebäudes sind mit der Brandmeldezentrale des Systems verbunden. Die BMA ist aber nicht nur für das Auslösen eines Brandalarms bei einem Brandausbruch zuständig, sondern übernimmt auch Sofortmaßnahmen wie das Schließen von Feuerschutzabschlüssen, das Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen, das Ansteuern von Aufzügen oder das Auslösen hauseigener Löschanlagen wie Sprinkleranlage oder Gaslöschanlage.

Durch ihren zentralen Charakter im anlagentechnischen Brandschutz ist eine BMA jedoch ein besonderes Risiko im Sinne der Brandvorbeugung. Denn fällt die Brandmeldeanlage einmal aus oder muss wegen Wartung, Bauarbeiten oder Reparaturen außer Betrieb genommen werden, steigt die Gefahr für Brandausbrüche im Haus enorm. In solchen Fällen ist deshalb die Überbrückung mittels Brandwachen vorgeschrieben. Diese Brandwachdienste müssen so lange aufgestellt werden, bis die BMA wieder einwandfrei funktioniert.

Selbstverständlich bietet die Brandwache 24/7 GmbH solche Brandwachen beim Ausfall einer BMA in zertifizierter Qualität an. Bundesweit sind wir dafür mit erfahrenem Fachpersonal im Einsatz. Und weil es in solchen Fällen meist besonders schnell gehen muss, kommen wir bei dringendem Bedarf auch ganz unbürokratisch binnen kürzester Zeit zu Ihnen ins Haus.

 

Der organisatorische Brandschutz

Das dritte Puzzleteil im Brandschutz eines privatwirtschaftlich oder öffentlich betriebenen Gebäudes ist der organisatorische Brandschutz. Dieser wird auch oft als betrieblicher Brandschutz bezeichnet. Der organisatorische Brandschutz umfasst zahlreiche Aufgaben: von der Wartung und Instandhaltung gebäudetechnischer Brandschutzanlagen und Löscheinrichtungen über die Kennzeichnung von Fluchtwegen, das Freihalten von Notausgängen und Rettungswegen und das Aushängen der gültigen Brandschutzordnung des Gebäudes bis hin zur Ausbildung zertifizierter Brandschutzhelfer im Haus. 

Letzteres ist für alle Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als fünf Mitarbeitern Pflicht: Es muss immer eine vorgegebene Zahl an professionell geschulten Brandschutzhelfern im Haus sein. Daher müssen einige Mitarbeiter solch eine Weiterbildung bekommen. 

Die Brandwache 24/7 GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für diese Weiterbildung. Durchführen darf solch eine Ausbildung nur ein zertifizierter Brandschutzbeauftragter. Genau diesen Experten haben wir im Haus. Gern kommt er für eine Schulung zu Ihnen in den Betrieb. Die meisten Firmen buchen solche Schulungen als Tagesworkshops, in denen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig die notwendige Weiterbildung zum zertifizierten Brandschutzhelfer erhalten. 

 

Unsere Brandschutz-Leistungen:

 

Beseitigen von Brandlasten vor Beginn der Arbeiten

Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmelder

Aufstellen von Brandposten direkt bei den feuergefährlichen Arbeiten

Einleitung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung beim Entstehen von Bränden durch Funkenflug oder Hitzeentwicklung

Im Brandfall: Koordination mit örtlicher Feuerwehr

Im Brandfall: Unterstützung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen

Aufstellen von Brandposten für mehrere Stunden nach Beendigung der feuergefährlichen Tätigkeiten

Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten

Nehmen Sie Kontakt auf

Hier können Sie uns eine Kontaktanfrage senden. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten.

Referenzen (kleine Auswahl)

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Einteilung nach vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz

Neben der Einteilung der verschiedenen Arten von Brandschutz nach anlagetechnischen oder organisatorischen Gesichtspunkten lässt sich auch eine Einteilung hinsichtlich der Wirkung von Brandschutzmaßnahmen treffen. Dabei unterscheidet man den vorbeugenden vom abwehrenden Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz: Beim vorbeugenden Brandschutz geht es um die Abwehr von Brandgefahren, also um das Verhindern eines Brandausbruchs. Als Maßnahmen zählen sämtliche Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz, die diesem Ziel dienen. Das reicht vom Einbau brandhemmender Türen über den Einsatz einer Brandmeldeanlage bis hin zur Beseitigung von Brandlasten. Die drei oben genannten Arten des Brandschutzes – baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz – fallen sämtlich unter die Kategorie vorbeugender Brandschutz.

Auch Brandwachen, Brandposten und Brandwachdienste fallen zum großen Teil in den Bereich der vorbeugenden bzw. präventiven Brandschutzmaßnahmen. Allerdings kann sich für die Einsatzkräfte bei Brandwachen im Fall eines Brandausbruchs auch die Notwendigkeit zum abwehrenden Brandschutz ergeben.

Abwehrender Brandschutz: Der abwehrende Brandschutz ist darauf ausgerichtet, einen Brand einzudämmen und Feuer zu löschen. Gewissermaßen kommt der abwehrende Brandschutz also erst dann zum Einsatz, wenn der vorbeugende Brandschutz versagt hat. Beim abwehrenden Brandschutz haben das Löschen des Feuers und die Abwehr von Schäden höchste Priorität. Hierbei wird Menschenleben stets der Vorrang vor Sachwerten eingeräumt. Unter den abwehrenden Brandschutz fallen daher neben Löschmaßnahmen auch Evakuierungsmaßnahmen.

Fazit: Gebäudebetreiber müssen den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz kennen

Die Einteilung nach vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz ist für Gebäudebetreiber nicht von Bedeutung, wohl aber die drei Brandschutzarten des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. Alle drei Arten des Brandschutzes muss man als Betreiber eines privatwirtschaftlich oder öffentlich genutzten Gebäudes berücksichtigen und einplanen.

Als Fachunternehmen für Brandschutz kann die Brandwache 24/7 GmbH Ihnen dabei jederzeit beratend zur Seite stehen. Auch Brandschutzüberprüfungen übernehmen wir gern, um beispielsweise im Rahmen einer Brandschutzbegehung herauszufinden, wo es im Brandschutz eines Gebäudes noch Handlungsbedarf gibt.

Unsere Leistungen im Brandwachdienst

Brandposten nach Feuer

Brandwache auf Veranstaltungen

Brandwachen beim BMA Ausfall

Brandschutzkonzept

Brandwache feuergefährliche Arbeiten

Brandwache Baustelle

Brandwache beim Austausch Rauch- und Brandmeldern

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