Brandwache nach einem Waldbrand: So reagieren Sie richtig

Die Waldbrandsaison in Deutschland erstreckt sich in den meisten Jahren von März bis Oktober. In diesen Monaten kann ein kleiner Auslöser wie eine weggeworfene Zigarette einen verheerenden Brand auslösen, der viele Hektar Wald vernichtet und sogar bewohnte Gebiete gefährdet. Als Vorkehrung wird deutschlandweit auf ein Frühwarnsystem für Waldbrände gesetzt.

Dennoch kommt es immer wieder zu Brandausbrüchen in deutschen Wäldern. Und viele dieser Flächen gehören privaten Waldbesitzern. Diese Waldbesitzer sind in solchen Fällen gefordert. Denn sie müssen für den Brandschutz in ihren Wäldern sorgen. Und im Fall eines Waldbrandes bedeutet das: Sie müssen nach dem Löschen durch die Feuerwehr eine Brandwache als Glutwache aufstellen.

Doch wie organisiert man solch eine Glutwache? – Und worauf kommt es bei den Brandwachen nach einem Waldbrand an?

Auf diese Fragen geben wir in diesem Ratgeber umfassende Antworten.

 

Brandwache nach einem Brand

Ausbruch eines Waldbrandes: Was ist zu tun?

Die Gefahren durch Waldbrände sind in deutschen Wäldern kontinuierlich gestiegen. Das liegt zum einen an enormer Trockenheit und fehlenden Niederschlägen in der warmen Jahreszeit. Zum anderen hat sich deutschlandweit die Zahl der Hitzetage verdreifacht. Und mehr Hitze bedeutet natürlich auch steigende Gefahren für den Ausbruch von Waldbränden.

Da fast die Hälfte des Waldbestandes in Deutschland privaten Waldbesitzern gehört, spielt die steigende Waldbrandgefahr eine große Rolle für viele Privatpersonen. Sie kommen oft nicht umhin, ihre Flächen während der Waldbrandsaison besonders zu überwachen, um Brandausbrüche möglichst früh zu entdecken und einzudämmen.

Wird ein Waldbrand entdeckt, ist schnelles Handeln gefragt. Der erste Anruf geht an die Feuerwehr unter 112. Zusätzlich kann man auch die Polizei sowie die zuständige Forstdienststelle alarmieren. Die Telefonnummer der Forstdienststelle sollte man daher immer parat haben.

Bei der Alarmierung der Feuerwehr sind folgende Informationen wichtig:

  • Wo brennt es?
  • Was brennt und wie sieht der Brand aus?
  • Sind Menschenleben unmittelbar gefährdet?
  • Wo genau ist der eigene Standort des Anrufers?
  • Wie ist der Zugang zur Brandfläche?

Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Feuerwehr so schnell wie möglich mit dem exakt zum Brand passenden Bekämpfungsmittel vor Ort ist.

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Wer übernimmt die Kosten für den Feuerwehreinsatz bei einem Waldbrand?

Die Kosten für den Feuerwehreinsatz bei einem Waldbrand werden in der Regel durch die Kommunen übernommen. Sprich: Auch wenn die Feuerwehr zu einem Waldbrand in einem Waldstück ausrückt, das einem privaten Waldbesitzer gehört, muss dieser nicht die Kosten für die Brandbekämpfung bezahlen.

Das gilt jedoch nur für die Kosten des ursprünglichen Feuerwehreinsatzes. Muss die Feuerwehr zum selben Brandherd erneut ausrücken, um einen Nachfolgebrand zu löschen, kann das hingegen teuer werden. Denn das tritt in der Regel nur ein, wenn der Waldbesitzer den gelöschten Brandherd nicht ordnungsgemäß durch Brandwachen abgesichert hat. Die Kosten aus dieser Nachlässigkeit muss man dann meist selbst übernehmen. 

Die Schäden, die nach einem Waldbrand entstanden sind, sind hingegen eine andere Frage. Handelt es sich um einen eindeutig auf eine einzelne Person oder Personengruppe als Verursacher zurückzuführende Brandursache, dann muss die Haftpflichtversicherung des Betreffenden die Schäden übernehmen. Wenn also einem Camper das Lagerfeuer außer Kontrolle geraten ist oder eine Familie beim Grillen einen Waldbrand verursacht hat, ist die Haftungsfrage oft gut zu klären.

Doch meist sind die Verursacher bei einem Waldbrand nicht genau zuzuordnen. Denn wer kann hinterher genau sagen, wem die weggeworfene Zigarettenkippe gehört, die den Waldbrand ausgelöst hat – oder wer die Flasche liegen gelassen hat, die für die Brandentwicklung verantwortlich war?

In solchen Fällen benötigt der Waldbesitzer eine Waldbrandversicherung. Nur dann kann er hoffen, für Schäden kompensiert zu werden. Das umfasst Schäden am Waldbestand sowie am bereits geschlagenen Holz. Auch Aufräumkosten nach einem Waldbrand können über die Versicherung abgefangen werden.

 

Was ist nach dem Löschen des Waldbrandes zu tun?

Die wichtigste Maßnahme nach einem Waldbrand ist das Aufstellen einer Brandwache. Diese sogenannte Glutwache ist unverzichtbar, um ein erneutes Auflodern der Flammen durch versteckte Glutnester zu verhindern. Denn derartige Glutnester sind nach einem Waldbrand mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden – einfach schon deshalb, weil die Feuerwehr beim Löschen unmöglich jeden Quadratzentimeter des betroffenen Areals gleichberechtigt abdecken kann. 

Und wer schon einmal bewusst verfolgt hat, wie lange und hartnäckig die Glut eines Holzfeuers im Ofen oder in einer Feuertonne am Leben bleibt, dem sollte klar sein, dass versteckte Glutnester im Chaos auf der Brandfläche nach einem Waldbrand eine reale Gefahr sind.

Da es nach einem Waldbrand jedoch um die Absicherung von oftmals großflächigen Arealen geht, genügen einzelne Personen als Brandwachen meist nicht. Sie benötigen Unterstützung durch moderne Technologien – wie beispielsweise Drohnen mit Wärmebildkameras. Diese können auf der betroffenen Fläche eingesetzt werden, um Glutnester aufzuspüren, die dann durch die Brandwachen gelöscht werden. 

Nach einem Waldbrand sind folgende Maßnahmen durch die Waldbesitzer zu empfehlen: 

  • Brandwachen als Glutwachen – nach Absprache mit der Feuerwehr
  • Ablöschen von Glutnestern im Rahmen der Brandwachen
  • Einsatz von Wärmebildtechnik zum Entdecken verborgener Glutnester
  • Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik beim Schutz großer Areale nach einem Waldbrand
  • Ständige Abstimmung mit der Feuerwehr
  • Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde

All diese Waldbrandnachsorge-Maßnahmen sind sinnvoll und empfehlenswert. Man sollte die einzelnen Punkte jedoch nach Bedarf im Einzelfall umsetzen.

Brandfläche von der Feuerwehr übernehmen

Die Verantwortung des Waldbesitzer für die „Nachwehen“ nach einem Waldbrand beginnt mit der Übergabe der betroffenen Fläche durch die Feuerwehr an den Waldbesitzer. Dieser Moment überfordert viele Waldbesitzer. Denn woher sollen sie wissen, ob der Brand wirklich grundhaft gelöscht wurde und die Freigabe der Fläche gerechtfertigt ist? 

Deshalb empfiehlt es sich, beim zuständigen Revierförster Unterstützung anzufordern. Dieser kommt selbst vor Ort oder schickt einen entsprechend geschulten Fachmann, der die gelöschte Fläche begutachtet. Derjenige legt auch fest, ob und wie lange eine Glutwache zur Absicherung der Fläche eingesetzt werden muss. Dies geschieht in der Regel in Absprache mit der Feuerwehr.

Der gute Rat an betroffene Waldbesitzer nach einem Waldbrand lautet: Nicht von der Feuerwehr zur Übernahme der Brandfläche drängen lassen. Denn zwar möchten die Feuerwehrleute nach getaner Arbeit so schnell wie möglich wieder abrücken. Doch es ist völlig legitim, sich als verantwortlicher Besitzer rückversichern zu wollen, dass die Fläche wirklich vollständig und fachgerecht abgelöscht wurde – bevor man das betroffene Stück in die eigene Brandschutz-Verantwortung übernimmt. Die Übergabe erfolgt in der Regel durch den Einsatzleiter der Feuerwehr.

Die Aufgabe der Brandwache besteht in diesem Fall darin, den betroffenen Arbeitsbereich konzentriert im Blick zu behalten. Das kann bis zu 24 Stunden lang dauern.

Wer übernimmt die Kosten für die Brandwachen nach einem Waldbrand?

Durch die Glutwachen entstehen dem betroffenen Waldbesitzer natürlich Kosten. Diese muss man in der Regel nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie werden in den meisten Fällen durch die Waldbrand-Versicherung übernommen, die jeder Waldbesitzer in Deutschland haben sollte. 

Wer jedoch keine solche Versicherung für seinen privaten Wald besitzt, der muss die Kosten für die Brandwachen selbst bezahlen. Doch deshalb sollte man keinesfalls auf diese wichtige Brandschutz-Maßnahme verzichten. Denn wenn es nach dem Abrücken der Feuerwehr zum erneuten Aufflammen des Feuers kommt, wird ein weiterer Feuerwehreinsatz sehr teuer. Dem lässt sich mit den Brandwachen vorbeugen.

 

Wer übernimmt die Kosten für die Brandwachen nach einem Waldbrand?

Durch die Glutwachen entstehen dem betroffenen Waldbesitzer natürlich Kosten. Diese muss man in der Regel nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie werden in den meisten Fällen durch die Waldbrand-Versicherung übernommen, die jeder Waldbesitzer in Deutschland haben sollte. 

Wer jedoch keine solche Versicherung für seinen privaten Wald besitzt, der muss die Kosten für die Brandwachen selbst bezahlen. Doch deshalb sollte man keinesfalls auf diese wichtige Brandschutz-Maßnahme verzichten. Denn wenn es nach dem Abrücken der Feuerwehr zum erneuten Aufflammen des Feuers kommt, wird ein weiterer Feuerwehreinsatz sehr teuer. Dem lässt sich mit den Brandwachen vorbeugen.

Präventive Maßnahmen: Wie kann man Waldbränden vorbeugen?

Ideal ist es natürlich, wenn es in einem Wald auch bei Trockenheit und großer Hitze nicht zu einem Brandausbruch kommt. Als Waldbesitzer hat man verschiedene Optionen, solchen Brandausbrüchen vorzubeugen. Die wichtigste Strategie dafür ist es, einem potenziellen Feuer möglichst wenig „Futter“ zu geben und das Übergreifen auf weitere Flächen durch gezielte Brandschneisen zu verhindern.

Dazu sind Maßnahmen wie das Fällen oder Entasten von abgestorbenen, trockenen Bäumen und das Mulchen von Wegrändern sinnvoll. Auch das regelmäßige Auffrischen von Brandschneisen bzw. Waldbrandschutzstreifen ist eine wichtige Präventivmaßnahme gegen Waldbrände. 

Nicht zuletzt sind auch aktuelle Beschilderungen im Privatwald wichtig: Zufahrtswege und der Zugang zu Löschwasser-Entnahmestellen sollten deutlich erkennbar sein. So kann die Feuerwehr im Ernstfall schnell vor Ort gelangen und die notwendigen Löschmaßnahmen einleiten.

Bei Bedarf an fachlicher Unterstützung für die Brandschutz-Planung in einem Waldstück sowie bei Bedarf an Brandwachen nach einem Waldbrand steht Ihnen die Brandwache 24/7 GmbH als Fachbetrieb natürlich jederzeit zur Seite.

Unsere Brandschutz-Leistungen:

 

Beseitigen von Brandlasten vor Beginn der Arbeiten

Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmelder

Aufstellen von Brandposten direkt bei den feuergefährlichen Arbeiten

Einleitung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung beim Entstehen von Bränden durch Funkenflug oder Hitzeentwicklung

Im Brandfall: Koordination mit örtlicher Feuerwehr

Im Brandfall: Unterstützung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen

Aufstellen von Brandposten für mehrere Stunden nach Beendigung der feuergefährlichen Tätigkeiten

Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten

Unsere Leistungen im Brandwachdienst

Brandposten nach Feuer

Brandwache auf Veranstaltungen

Brandwachen beim BMA Ausfall

Brandschutzkonzept

Brandwache feuergefährliche Arbeiten

Brandwache Baustelle

Brandwache beim Austausch Rauch- und Brandmeldern

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