Was ist ein Brandabschnitt?
Der Begriff Brandabschnitt bezeichnet die Unterteilung von Gebäuden in einzelne, streng voneinander abgeschottete Abschnitte. Diese Unterteilung in verschiedene Brandabschnitte soll sicherstellen, dass im Brandfall das Feuer nicht von einem Bereich auf andere Teile des Gebäudes übergreifen kann (Brandüberschlag). Zu diesem Zweck werden sogenannte Brandwände errichtet. Das bedeutet, die Wände werden aus Materialien gebaut, die nicht brennbar sind. Eine wichtige Rolle spielen zudem Brandschutztüren und feuerfeste Abdeckungen für Wartungsöffnungen sowie feuerfeste Ummantelungen für Verrohrungen.
Bei der Planung von Brandabschnitten gilt: Ein solcher Brandabschnitt darf auch dann keinen Brandüberschlag in angrenzende Bereiche zulassen, wenn er selbst vollständig ausbrennt. Baurechtlich ist dafür eine maximale Größe eines Brandabschnittes von 1.600 qm vorgegeben. Je nach Nutzungsart des Gebäudes kann diese Größe jedoch variieren.
Die Vorgabe bedeutet jedoch: Vor allem große Gebäude benötigen interne Brandwände, um beim Ausbruch eines Feuers den Schaden nach Möglichkeit einzugrenzen. Die zulässige Größe der einzelnen Brandabschnitte hängt von der Art, Ausdehnung sowie Nutzung eines Gebäudes ab. Generell gilt: Je größer die allgemeine Brandgefahr, desto strenger sind die Vorgaben zur Schaffung von Brandabschnitten und zum Einsatz von Brandwänden.
Auch die Außenwände eines Gebäudes sind Grenzen eines solchen Brandabschnittes und müssen entsprechend als Brandwände gestaltet werden. Das gilt besonders dann, wenn es eine direkte Nachbarbebauung gibt. Die Brandwände sind wichtig, um das Übergreifen eines Feuers auf ein Nachbargebäude zu verhindern.
Bei mehrgeschossigen Gebäuden umfasst ein Brandabschnitt üblicherweise alle Geschosse. Er wird also von unten bis nach oben durchgezogen. Versetzte Brandabschnitte sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, da in solchen Fällen auch die Decken feuerbeständig sein müssen.
Vorsicht bei Umbaumaßnahmen: Brandwände nicht versetzen
Bei der Umgestaltung bestehender Gebäude kann es vorkommen, dass Wände herausgenommen oder versetzt werden. Die meisten Bauherren achten dabei nur auf die Tatsache, ob es sich um tragende Wände handelt. Doch sie sollten wissen: Auch das Versetzen von Brandwänden ist verboten. Daher ist es unbedingt notwendig, sich im Rahmen der Bauplanung genau zu informieren, an welcher Stelle sich Brandwände befinden – um die Umbaumaßnahmen dann entsprechend so zu planen, dass diese Wände nicht versetzt oder gar entfernt werden.
Was ist ein Rauchabschnitt?
Eine der größten Gefahren für Leib und Leben der Menschen in einem Gebäude bei einem Brand ist der Rauch. Denn Rauchgase können zu gefährlichen Vergiftungen führen und sogar Bewusstlosigkeit zur Folge haben – wodurch die Betroffenen nicht mehr aus eigener Kraft aus dem Gebäude entkommen können.
Deshalb ist es wichtig, sogenannte Rauchabschnitte zu schaffen. Diese sollen dafür sorgen, dass sich der Rauch möglichst wenig ausbreiten kann, falls ein Feuer ausbricht. Besonders wichtig sind die Rauchabschnitte in Gebäuden, wo sich ständig viele Menschen aufhalten. Das trifft auf Hotelbetriebe ebenso zu wie auf große Bürokomplexe oder Wohnkomplexe. Ein geringeres Problem ist die Rauchentwicklung hingegen in Gebäuden und Anlagen mit hohen Decken, wie beispielsweise in Industriehallen und Produktionsstätten. Da sich der Rauch meist an der Decke sammelt, ist in solchen Anlagen die Gefahr für die Menschen geringer, da weniger Rauch eingeatmet wird.
Um Rauchabschnitte zu schaffen, benötigt man sogenannte Rauchschutz-Abschlüsse. Das können z. B. Rauchschutztüren sein. Diese Türen sind so konzipiert, dass sie das Eindringen von Rauch in einen Raum für eine bestimmte Zeit verhindern. Genaue Vorgaben zu solchen Rauchschutztüren finden sich in der DIN 18095-1. Wichtig ist zudem die Musterbauordnung (MBO), in der sich ebenfalls Vorschriften zur Gestaltung von Rauchschutztüren finden.
Es gibt zudem auch Vorschriften, wie groß die einzelnen Rauchabschnitte sein dürfen. In Räumen gilt in der Regel, dass Rauchabschnitte nicht länger als 30 m sein dürfen, in Fluren hingegen ist die maximal erlaubte Länge üblicherweise 15 m.
Geregelt sind die konkreten Vorgaben zu den Rauchabschnitten in den Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer und in den Sonderbauvorschriften, falls es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau handelt.
Rauchabschnitte in Sonderbauten
Sonderbauten sind Gebäude, die in einzelnen Aspekten von Standardbauten abweichen. Häufig ist der Status als Sonderbau durch die Nutzung bestimmt. So gelten die meisten Eventlocations, Hotels und Verkaufsstätten als Sonderbauten. Auch Hochhäuser fallen in den meisten Fällen in diese Kategorie.
Für solche Sonderbauten muss man sich beim Bau oder der Sanierung vorab genauestens über das Thema Rauchabschnitte informieren. Denn es gibt zahlreiche spezifische Vorgaben für einzelne Sonderbauten, was die Absicherung gegen die Ausbreitung von Rauch betrifft.
Was ist der Unterschied zwischen Brandabschnitten und Rauchabschnitten?
Brandabschnitte dienen dazu, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern. Rauchabschnitte sollen die Ausbreitung von Rauch eindämmen.
Erstere sind also eher zur Eindämmung von Sachschäden wichtig, während Letztere geschaffen wurden, um die Chancen zur Evakuierung und Rettung von Personen in brennenden Gebäuden zu verbessern.
Neben der Schaffung von Rauch- und Brandabschnitten ist als baulicher Brandschutz auch der Einsatz von Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen nötig.
Diese Klappen sind ergänzend zu Brandwänden und Rauchschutztüren wichtig und kommen überall dort zum Einsatz, wo Leitungen, Verrohrungen und Schächte mehrere Räume oder Etagen eines Gebäudes verbinden.
Denn Feuer und Rauch können sich auch über derartige Leitungswege verbreiten. Daher müssen sowohl die Leitungen selbst wie auch die Rauch- und Brandschutzklappen aus feuerwiderstandsfähigem Material bestehen.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind wichtig beim Thema Brand- und Rauchabschnitte?
Der bauliche Brandschutz durch die Schaffung von Brand- und Rauchabschnitten sowie der Einbau feuerwiderstandsfähiger Leitungen und Klappen in einem Gebäude ist in verschiedenen Verordnungen geregelt. Als Bauherr bzw. Bauplaner sollte man all diese Verordnungen konsultieren, bevor man durch Baumaßnahmen Tatsachen schafft.
Die wichtigsten Verordnungen und Normen im Zusammenhang mit dem baulichen Brand- und Rauchschutz sind:
DIN 18095-1 (Rauchschutztüren)
DIN EN 15650 (Lüftung von Gebäuden / Brandschutzklappen)
DIN EN 1366-2 (Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen)
DIN 13501-2 (Feuerwiderstand von Bauteilen)
DIN 13501-3 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten)
DIN 4102-11 (Rohrummantelungen / Rohrabschottungen)
DIN 18017 (Brandschotts / Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen)
MVV TB Teil B3 (Rauchschutzklappen in Lüftungsleitungen)
EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO)
Brand- und Rauchabschnitte als Teil des passiven baulichen Brandschutzes
Brandabschnitte und Rauchabschnitte gehören zum baulichen Brandschutz. Sie werden beim Neubau oder dem Umbau eines Gebäudes errichtet und bleiben dann in ihrem Erbauungszustand erhalten. Sie müssen regelmäßig gewartet werden und versehen ansonsten ihre Funktion ohne weitere Betreuung.
Ergänzt werden diese baulichen Brandschutzmaßnahmen um sogenannte anlagetechnische Maßnahmen für den Brand- und Rauchschutz. Dazu gehören z. B. aktive Systeme für die Rauchabsaugung. Diese werden von der Brandmeldeanlage (BMA) eines Gebäudes gesteuert und springen an, sobald Rauchalarm ausgelöst wird. Im Gegensatz zu baulichen Maßnahmen wie Rauchschutztüren benötigen diese Geräte Strom zum Funktionieren.
Der Einbau von Rauch- und Brandabschnitten nach den gesetzlichen Vorgaben für das jeweilige Gebäude ist keine freiwillige Option, sondern eine Pflicht. Nur, wenn es Brand- und Rauchabschnitte entsprechend der Bauvorschriften gibt, wird eine Gebäude zur Nutzung freigegeben. Daher sollte man als Betreiber bei Baumaßnahmen tunlichst darauf achten, dass dem baulichen Brandschutz in allen Belangen Genüge getan wird. Ansonsten drohen teure Nacharbeiten – oder gar der Abriss ganzer Gebäudeteile.
Ein unrühmliches Beispiel dafür, wie fehlerhafte bauliche Brandschutzmaßnahmen ein Projekt verzögern können, ist der BER – der Berliner Flughafen. Aufgrund von Mängeln im Brandschutz verzögerte sich die Eröffnung des Airports um sage und schreibe acht Jahre. Solch eine Verzögerung ist mit enormen Kosten verbunden – und das sollte man sich als Bauherr lieber ersparen und auf eine gründliche, vorschriftsmäßige Bauplanung und Umsetzung des baulichen Brandschutzes setzen.
Bei Fragen zur Brandschutzplanung oder dem Brandschutzkonzept für ein Gebäude steht Ihnen die Brandwache 24/7 GmbH jederzeit als erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.