Wie funktioniert eine Leibesvisitation – und welche Regeln gelten dabei?
Eine Leibesvisitation ist immer eine delikate Angelegenheit. Schließlich umfasst dies Sicherheitsvorkehrung Maßnahmen wie das Abtasten einer Person am ganzen Körper. Damit verletzt man die Privatsphäre des Betreffenden. Doch aus Sicherheitsgründen ist das in den Bereichen, in denen Leibesvisitationen zum Einsatz kommen, unumgänglich.
Denn nur, wenn der Sicherheitsdienst mittels Durchsuchungen und Abtasten verhindern kann, dass gefährliche Gegenstände oder Substanzen in eine Einrichtung, auf ein Event oder in ein Flugzeug gelangen, lassen sich Verkehrsmittel, Veranstaltungen, Firmen, Behörden, Bildungsstätten, Freizeiteinrichtungen oder Flüchtlingsheime wirksam schützen.
Der Ablauf einer Leibesvisitation ist in der Regel wie folgt: Zuerst wird die kontrollierte Person um ihre Zustimmung zu dieser Sicherheitsmaßnahme gebeten. Nur wenn diese Zustimmung erteilt ist, darf der Sicherheitsdienst durch Abscannen, Abtasten und Taschenkontrolle gewissermaßen „Hand anlegen“.
Die Zustimmung zu verweigern, geht jedoch mit einem Betretungsverbot für das jeweilige Gebäude oder die Anlage einher. Sprich: Man ist nicht verpflichtet, einer Leibesvisitation durch den Sicherheitsdienst zuzustimmen – muss dann aber damit leben, nicht eingelassen zu werden.
Hat man die Zustimmung erteilt, erfolgt die Leibesvisitation im ersten Schritt durch ein berührungsloses Abscannen. Dafür kommen Handscanner zum Einsatz, die mit etwas Abstand am Körper entlanggeführt werden. Die Geräte zeigen in der Regel an, wenn irgendwo Metall am Körper verborgen ist. Als nächsten Schritt kann es zum Abtasten kommen, falls die Sicherheitsfachkräfte dies für nötig halten.
Dabei gilt die strenge Regel: Abtasten darf man nur eine gleichgeschlechtliche Person. Daher müssen auch weibliche Sicherheitskräfte vor Ort sein, um Frauen abzutasten. Beim Abscannen jedoch gilt diese Regel nicht, weil man dabei die kontrollierte Person nicht berühren muss.
Als dritte Maßnahmen nach dem Abscannen und Abtasten kann man bei einer Leibesvisitation auch eine Durchsuchung durchführen. In der Regel gibt man dem Betroffenen jedoch immer die Möglichkeit, verborgene Gegenstände etc. selbst hervorzuholen.
All diese Maßnahmen sind im Zuge einer Leibesvisitation durch einen Sicherheitsdienst erlaubt, insofern sie sich gut begründen lassen.
Aus welchen Gründen kann eine Leibesvisitation nötig sein?
Alle Begründungen für Leibesvisitationen durch Security-Kräfte haben mit Sicherheitsrisiken zu tun: Durch die engen Personenkontrollen soll verhindert werden, dass Waffen, Sprengstoff oder andere gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen in ein bestimmtes Umfeld eingeschmuggelt werden. Da solche Dinge eng am Körper verborgen werden können, sind Leibesvisitationen die einzige Möglichkeit, diese Gefahren abzuwenden.
Dies dient der Abwehr von Terrorgefahren ebenso wie der Vorbeugung gewalttätiger Eskalationen mit Waffeneinsatz oder des Drogenhandels.
Eine ganz andere Art von Sicherheitsgefahr spielt bei den Leibesvisitationen beim Verlassen bestimmter Unternehmen und Einrichtungen eine Rolle: Das Verhindern des Herausschmuggelns wertvoller Daten, Unterlagen oder Sachgegenstände. Denn Personenkontrollen sind mancherorts nicht nur beim Betreten, sondern auch beim Verlassen von Anlagen und Gebäuden vorgeschrieben.
Nicht zuletzt dienen Durchsuchungen auch dazu, Diebe zu überführen. Das ist z. B. bei der Einzelhandels-Security nötig, wenn ein Ladendetektiv einen Ladendieb geschnappt hat.
In welchen Einsatzfeldern darf ein Sicherheitsdienst Leibesvisitationen vornehmen?
Personenkontrollen mit Abtasten werden inzwischen an vielen Stellen eingesetzt. Schon seit längerer Zeit wird diese Sicherheitsmaßnahme beim Veranstaltungsschutz genutzt, um bei den Einlasskontrollen die Security-Wirkung zu erhöhen. Doch inzwischen trifft man auch beim Besuch so unterschiedlicher Einrichtungen wie Behörden, Firmen, Freizeitparks oder Bildungsstätten auf Leibesvisitationen.
Es gibt viele Bereiche, in denen eine Leibesvisitation durch einen Sicherheitsdienst nötig werden kann:
- Leibesvisitationen im Rahmen der Flughafensicherheit
- Personenkontrollen bei Events
- Security am Eingang von Behörden, Firmen oder Forschungsstätten
- Sicherheitscheck beim Betreten von Freizeitparks
- Überprüfung von Besuchern und Bewohnern in Flüchtlingsheimen
- Durchsuchung bei Ladendieben
Leibesvisitationen im Rahmen der Flughafensicherheit
Die wohl strengste Form der Leibesvisitation im Alltag gibt es bei der Flughafensicherheit: Im Rahmen der Sicherheitschecks vor dem Abflug müssen sich alle Passagiere solch einer umfassenden Personenkontrolle unterziehen.
Für das Abscannen kommen dabei sowohl fest installierte Metalldetektoren wie auch Handgeräte zum Einsatz. Routine ist zudem das Abtasten, nachdem man die Metalldetektoren durchschritten hat. Die Taschenkontrollen von Rucksäcken und Co. erfolgen mit Hilfe von Röntgengeräten.
Dieser Leibesvisitation darf man zwar widersprechen, wie bei jeder anderen Gelegenheit auch, bei der private Sicherheitskräfte diese Maßnahme durchführen möchten. Doch dann darf man nicht ins Flugzeug steigen oder auch nur den Sicherheitsbereich am Flughafen betreten.
Personenkontrollen bei Events
Am Eingang von Konzerthallen oder eines Festivalgeländes zählen Leibesvisitationen heute zu den gängigen Sicherheitsmaßnahmen. Neben Waffen und Drogen werden dabei häufig auch mitgeführte Gegenstände wie Regenschirme oder Glasflaschen konfisziert. Denn diese können im Zweifelsfall ebenfalls als Wurfgeschoss oder Schlagwaffe eingesetzt werden. Die meisten Veranstalter haben deshalb sehr strenge Vorgaben hinsichtlich der Dinge, die auf ihrem Event erlaubt ist.
Hinzu kommt oft auch die Suche nach Aufzeichnungsgeräten. Denn bei vielen Veranstaltungen ist es nicht erlaubt, Videoaufzeichnungen oder Tonaufnahmen zu erstellen. Wer dafür Profiausrüstung mitbringt, wird diese in der Regel am Eingang zurücklassen müssen.
Security am Eingang von Behörden, Firmen oder Forschungsstätten
In Unternehmen und Forschungsstätten wird oft mit sensiblen Daten oder Cutting Edge Technologie gearbeitet. Das darf nicht in die falschen Hände fallen – also beispielsweise in die eines Wettbewerbers. Und aus diesem Grund werden Personen beim Betreten beispielsweise nach Aufzeichnungsgeräten durchsucht – und beim Verlassen deshalb durchleuchtet, weil man das Herausschmuggeln von Datenträgern oder Materialien verhindern möchte.
Bei den Leibesvisitationen durch Sicherheitskräfte am Eingang bestimmter Behörden und Ministerien hingegen geht es vorrangig um die Sicherheit im Gebäude. Vor allem die Abwehr von Terroristen und der Schutz gegen Angriffe auf die Mitarbeiter der Einrichtungen steht hinter dieser Sicherheitsmaßnahme.
Sicherheitscheck beim Betreten von Freizeitparks
Inzwischen macht auch der Besuch in Einrichtungen wie Freizeitparks in manchen Fällen eine Leibesvisitation nötig. Auch in diesem Einsatzgebiet geht es um die Sicherheit auf dem Gelände.
Die Angst vor Terroranschlägen ist hier ebenso Antrieb für ein derartig hohes Security-Level wie der Schutz gegen Übergriffe und Gewalttätigkeiten unter den Besuchern. In der Regel besteht die Leibesvisitation in diesem Bereich aber meist nur aus dem Einsatz von Metalldetektoren. Zudem kommen Röntgengeräte zum Durchleuchten des Gepäcks zum Einsatz.
Überprüfung von Besuchern und Bewohnern in Flüchtlingsheimen
Am Eingang von Flüchtlingsheimen und anderen Einrichtungen für Asylbewerber und Migranten werden ebenfalls oft Leibesvisitationen durch Sicherheitsdienste durchgeführt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass weder Waffen noch Drogen in die Einrichtungen geschmuggelt werden. Die Angst vor Anschlägen auf Flüchtlingseinrichtungen ist angesichts von Erfahrungen aus der Vergangenheit schließlich nicht von der Hand zu weisen. Auch gewalttätige Konflikte unter den Bewohnern könnten durch nicht konfiszierte Waffen verschärft werden.
Durchsuchung bei Ladendieben
Die Leibesvisitation bzw. das Durchsuchen von Taschen am Körper spielt auch für ein anderes Security-Einsatzfeld eine wichtige Rolle: die Einzelhandelssicherheit. Vor allem Ladendetektive können ein Lied davon singen: Wenn sie einen Ladendieb auf frischer Tat erwischen, wird dieser meist erstmal alles abstreiten. Um Beweise in der Hand zu haben, müssen sie den Verdächtigen durchsuchen.
Doch dieses Recht hat auch ein Ladendetektiv als private Sicherheitskraft nur dann, wenn der beim Diebstahl Ertappte seine Einwilligung gibt. Tut er dies nicht, wird die Polizei gerufen. Und die kann die Leibesvisitation dann notfalls auch gegen den Willen des Verdächtigen durchführen.
Ein privater Sicherheitsdienst hingegen hat niemals die Befugnis, eine Person gegen ihren Willen einer Leibesvisitation zu unterziehen.
Welche Ausbildung muss eine Sicherheitskraft für Leibesvisitationen haben?
Um eine Leibesvisitation als Teil der Security im Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Wachschutz für Behörden oder Forschungsstätten oder beim Werkschutz oder der Flughafensicherheit durchzuführen, muss man als Sicherheitsfachkraft qualifiziert sein.
Das bedeutet, man muss die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bestanden haben. Aus Erfahrung in umfassenden Einsätzen als Sicherheitsunternehmen können wir jedoch sagen: Diese Qualifikation stellt nur die Basis dar und man sollte darüber hinaus auch spezifische Schulungen haben, um Personenkontrollen durchzuführen.
Denn weil sie für die Leibesvisitationen in die Privatsphäre fremder Menschen eindringt, muss eine Sicherheitskraft dabei äußerst sensibel vorgehen. Ein Gespür für die emotionale Lage des Gegenübers ist dabei genauso wichtig wie höfliche Umgangsweisen.
Schließlich fühlen sich nicht wenige Menschen, die sich einer Leibesvisitation unterziehen müssen, in ihrer Würde angegriffen. Je nach persönlichem Erfahrungshorizont kann solch ein Eingriff sogar an Traumata rühren – und dadurch heftige Abwehrreaktionen oder Stress hervorrufen.
Die Sicherheitsmitarbeiter, die hochkarätige Security-Anbieter wie die Brandwache 24/7 GmbH für Personenkontrollen mit Leibesvisitation einsetzen, bringen viel Erfahrung sowie Weiterbildungen im sensiblen Umgang mit Menschen aller Temperamente und kulturellen Hintergründe mit. Gern beraten wir Veranstalter, Firmenbesitzer, Behördenbetreiber oder Security-Verantwortliche in Bildungs- und Forschungsstätten zum Einsatz der Leibesvisitation als Sicherheitsmaßnahme.