Wie funktioniert das Abschalten einer Brandmeldeanlage?
Es gibt zwei verschiedene Arten der Abschaltung einer BMA: die geplante und die ungeplante Abschaltung. Im Fachjargon spricht man auch von geplanter Außerbetriebnahme und Abschaltung aufgrund außerordentlicher Ereignisse. Die geplante BMA-Abschaltung kann zum Beispiel wegen Wartungsarbeiten, Installationsarbeiten, Reparaturen oder Baumaßnahmen nötig sein. Teilweise werden die Brandschutzsysteme auch außer Betrieb genommen, wenn während einer Veranstaltung im Haus offenes Feuer, Pyrotechnik oder Anlagen wie Nebelmaschinen zum Einsatz kommen.
Und außerordentliche Ereignisse, die eine kurzfristige ungeplante Abschaltung notwendig machen, können z. B. Stromausfälle, Brandvorfälle oder durch Sabotage oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden an der BMA sein.
Ob geplant oder ungeplant, man kann entweder eine Teilabschaltung oder eine Komplettabschaltung der Brandmeldeanlage vornehmen. Bei einer Teilabschaltung werden nur einzelne Komponenten außer Betrieb genommen, bei einer Komplettabschaltung hingegen die gesamte Anlage mit allen Komponenten.
Die geplante Abschaltung einer BMA ist deutlich unproblematischer, weil der Faktor Zeitdruck wegfällt: Man kann als Betreiber der Brandmeldeanlage das Procedere für das Abschalten der Brandmeldeanlage in Ruhe planen und eintakten. Schwieriger ist das Ganze, wenn die BMA plötzlich und unerwartet ausfällt. Dann ist vor allem die Organisation sogenannter Kompensationsmaßnahmen wie Brandwachen mit viel Hektik verbunden.
Im ersten Schritt, vor dem Abschalten der BMA oder im Zuge eines BMA-Ausfalls, muss die zuständige Feuerwehr bzw. der Sicherheitsdienst informiert werden, auf den die Anlage aufgeschaltet ist. Denn ansonsten könnte es passieren, dass ein Alarm ausgelöst wird, weil die Sicherungsstelle bei nicht funktionierender BMA auf einen Brandvorfall schließt. Das kann schnell zu einem teuren Feuerwehreinsatz durch Fehlalarm führen.
Bei der Information an die zuständigen Stellen muss man als Betreiber den genauen Zeitpunkt und den Grund der Abschaltung der BMA angeben – und die geplante Dauer der Außerbetriebnahme der Brandmeldeanlage. Generell gilt übrigens, dass der Zeitraum der BMA-Abschaltung so gering wie möglich sein sollte. Komplettabschaltungen von Brandmeldeanlagen dürfen in der Regel eine Dauer von 72 Stunden nicht überschreiten. Über diesen Zeitraum hinaus muss der Gebäudebetreiber zusätzliche Ersatzmaßnahmen treffen – wie beispielsweise das Mieten einer mobilen Brandmeldeanlage.
Informiert werden müssen beim Abschalten einer Brandmeldeanlage jedoch nicht nur zuständige externe Brandschutzstellen, sondern auch die Menschen im Gebäude. Denn eine BMA-Abschaltung geht beispielsweise mit Nutzungseinschränkungen für bestimmte Räume sowie einem Verbot für den Umgang mit offenem Feuer einher. Während der BMA-Abschaltung müssen Feuerschutzklappen und Brandschutztüren im Gebäude geschlossen gehalten werden.
Revisionsschaltung bei einer Brandmeldeanlage
Eine der häufigsten Arten der Außerbetriebnahme einer BMA ist die Wartung: Die Anlage muss in regelmäßigen Abständen durch Fachpersonal auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dabei wird unter anderem auch gecheckt, ob die Alarmweiterleitung funktioniert. Zu diesem Zweck werden im Zuge der Wartungsarbeiten Testalarme gesendet. Um zu verhindern, dass ein solcher Testalarm zu einem echten Feuerwehreinsatz führt, gibt es die Möglichkeit, eine Revisionsschaltung an der Anlage vorzunehmen. Diese muss bei der örtlichen Notrufzentrale bzw. Feuerwehr angemeldet werden – und zwar mit exakter Zeitangabe. Dies nennt man Revisionsabmeldung einer BMA. Während der Revisionsschaltung ist die Brandmeldeanlage funktionell abgemeldet. Das bedeutet, dass die Leitzentrale bzw. Feuerwehr im angegebenen Zeitraum auch dann nicht reagieren wird, wenn die Brandmeldeanlage aufgrund eines echten Feuers eine Alarmmeldung sendet.
Die Revisionsschaltung ist nur erlaubt im Rahmen von Wartungen an der Brandmeldeanlage und darf nicht als Abschaltung der BMA für Baumaßnahmen oder Reinigungsarbeiten zweckentfremdet werden.
Zwar stellt die Revisionsschaltung in der Regel von Seiten der zuständigen Brandschutzstellen kein Problem dar. Doch es kann durchaus einmal sein, dass während des angemeldeten Zeitraums für die Revisionsschaltung der BMA eine sogenannte kritische Lage bei den Brandschutzstellen herrscht – beispielsweise aufgrund eine mit vielen Brandgefahren verbundenen Großereignisses im Zuständigkeitsgebiet. Dann kann es sein, dass die Anfrage abgelehnt wird und man die Wartung inklusive Revisionsschaltung auf einen anderen Zeitpunkt legen muss. Daher sollte man Betreiber sicherstellen, dass der angepeilte Zeitraum auch funktioniert, bevor man z. B. einen Brandschutzdienstleister wie die Brandwache 24/7 GmbH mit Kompensationsmaßnahmen wie Brandwachen beauftragt.
Welche Betreiberpflichten hat man im Zuge der Abschaltung einer Brandmeldeanlage?
Als Gebäudebetreiber ist man für die Sicherheit des Gebäudes sowie der darin befindlichen Personen und Sachwerte verantwortlich. Der Ausfall einer Brandmeldeanlage bedeutet ein immens erhöhtes Risiko für Brandausbrüche und damit für Schäden an der Bausubstanz, Werten im Gebäude sowie Leib und Leben der Menschen in der Anlage. Deshalb ist es die Pflicht des Betreibers, die Abschaltung der BMA so kurz wie möglich zu gestalten – und während der Außerbetriebnahme der Brandmeldeanlage für Kompensation zu sorgen.
Zu den Betreiberpflichten im Zuge einer Abschaltung der Brandmeldeanlage gehört auch die Information an zuständige Stellen wie die Feuerwehr und die Brandschutzdienststelle des Sicherheitsdienstes.
Wie sollte man es idealerweise planen, eine Brandmeldeanlage abzuschalten?
Bei geplanter Abschaltung, beispielsweise wegen Wartungsarbeiten an der BMA, ist es sinnvoll, dies möglichst außerhalb der Betriebszeiten im Gebäude einzuplanen. Dadurch vermeidet man Probleme durch die aufgrund der BMA-Abschaltung eingeschränkte Nutzungserlaubnis für betroffene Bereiche. Das ist zum Beispiel sehr sinnvoll, wenn eine Brandmeldeanlage in einer Verkaufseinrichtung wie einem Einkaufszentrum oder in einer Veranstaltungsstätte gewartet werden muss. Denn beim Wegfall der BMA-Überwachung darf das Gebäude nicht mehr für den vorgesehenen Verkaufszweck oder Eventzweck genutzt werden – es muss also geschlossen werden. Deshalb ist es am besten, die geplante Abschaltung in die verkaufsfreie bzw. veranstaltungsfreie Zeit zu legen.
Zu beachten ist, dass während des Abschaltens einer Brandmeldeanlage in den betroffenen Bereichen das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer streng verboten sind. Dies muss den Menschen im Gebäude kommuniziert und durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen abgesichert werden.
Warum ist das Abschalten einer Brandmeldeanlage so kompliziert?
Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen baurechtlich erforderlich. Sie werden also nicht als zusätzliche Brandschutzmaßnahme durchgeführt, sondern sind wesentliche Voraussetzung für des Betreiben des jeweiligen Gebäudes. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Ohne die BMA darf im betroffenen Gebäude nicht gearbeitet, gehandelt, gefeiert oder welcher Nutzungszweck auch immer verfolgt werden.
Eine Brandmeldeanlage muss ständig funktionieren, da sie als sicherheitsrelevanter Bestandteil der Baugenehmigung eines Neu- oder Umbaus festgehalten wurde. Deshalb ist auch ein kurzer Ausfall einer BMA problematisch, denn selbst im Zeitraum weniger Stunden kann es durch den Wegfall der Überwachungssysteme zu einem Brandausbruch kommen. Eine Abschaltung der Brandmeldeanlage schränkt daher in den meisten Fällen direkt die Nutzungsgenehmigung einer Anlage bzw. eines Gebäudes ein. Man kann also eine BMA nicht einfach „mal kurz“ abschalten, sondern muss möglichst übergangslos dafür sorgen, dass während der Außerbetriebnahme – und sei sie noch so kurz – eine Kompensation durch zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie Brandwachen erfolgt.
Welche Maßnahmen kann man zur Kompensation beim Abschalten einer Brandmeldeanlage treffen?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die man als Gebäude- oder Anlagenbetreiber durchführen kann – oder muss – um während der Abschaltung der Brandmeldeanlage für die notwendige Sicherheit zu sorgen.
Zu den wichtigsten Kompensationsmaßnahmen bei einer BMA-Abschaltung gehören:
- Besetzung der Brandmeldezentrale durch geeignetes Überwachungspersonal
- Streifengänge durch von der Abschaltung der BMA betroffene Bereiche
- Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöschmittel
- Umnutzung betroffener Bereiche
Als Betreiber kann man zwar die Umnutzung betroffener Bereiche selbst organisieren – also beispielsweise durch Verzicht auf feuergefährliche Arbeiten in den Arealen, wo die Überwachung durch die BMA-Abschaltung eingeschränkt ist. Doch nur wenige Betriebe oder öffentliche Einrichtungen haben das fachkundige Brandschutzpersonal an der Hand, um notwendige Kompensationsmaßnahmen wie Brandsicherheitswachen und Brandschutz-Patrouillen aus eigenen Kräften zu bestreiten. Es genügt nämlich nicht, einfach einen eigenen Mitarbeiter abzustellen, der mit einem Mobiltelefon in der Hand Wache hält, um im Notfall schnell die Feuerwehr alarmieren zu können. Die Anbieter von Gebäudeversicherungen machen da ganz klare Vorgaben, dass Brandwachen während einer BMA-Abschaltung durch speziell geschulte Brandschutzhelfer mit entsprechender Zertifizierung durchzuführen sind.
Deshalb kommen beim Abschalten einer Brandmeldeanlage spezialisierte Brandschutz-Anbieter wie die Brandwache 24/7 GmbH ins Spiel: Wir übernehmen die notwendigen Brandwachen und Brandschutz-Streifen sowie die Besetzung der Brandmeldezentrale mit erfahrenem Fachpersonal.
Um beim geplanten Abschalten der BMA oder bei akutem Bedarf – also beispielsweise bei ungeplanter BMA-Abschaltung – geeignete Fachkräfte vor Ort zu haben, ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Fachbetrieb wie unserem Unternehmen sinnvoll. Wer als Gebäudebetreiber einen zuverlässigen Dienstleister an der Hand hat, kann diesen in aller Ruhe bei der Planung der Abschaltung einer Brandmeldeanlage einbeziehen. Und wenn es wegen plötzlicher Defekte besonders schnell gehen muss, zahlt sich aus, dass man bereits einen Spezialanbieter für die Brandwachen an der Hand hat und keine Zeit in die Suche nach einer Brandschutzfirma stecken muss.
Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie sich optimal auf das Abschalten einer Brandmeldeanlage in Ihrer Einrichtung vorbereiten können, wie die Abschaltung am besten geplant werden sollte und welche Kompensationsmaßnahmen im individuellen Fall sinnvoll sind. Und wir können innerhalb kürzester Zeit mit geeignetem Fachpersonal zur Verfügung stehen, wenn es wegen eines akuten BMA-Ausfalls einmal besonders schnell gehen muss mit den Brandwachen.