Dekra ISO 9001 Brandwache

Was ist eine Brandschutzbegehung und wie wird sie durchgeführt?

In allen gewerblich, öffentlich oder behördlich genutzten Anlagen, Räumlichkeiten und Gebäuden besteht die Pflicht zur regelmäßigen Durchführung sogenannter Brandschutzbegehungen.

Damit soll sichergestellt werden, dass bau- und anlagentechnisch sowie organisatorisch sämtliche Vorgaben erfüllt sind, um größtmöglichen Schutz gegen den Ausbruch eines Feuers zu gewährleisten.

Wir geben in diesem Artikel Hintergrundinfos, was bei einer Brandschutzbegehung passiert und wieso diese Maßnahme regelmäßig notwendig ist.

brandschutzbegehung

Brandschutzbegehung: Was ist das genau?

Eine Brandschutzbegehung ist die Überprüfung von Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen mit hohem Publikumsverkehr auf Mängel im anlagetechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz. Solch eine Brandschutzbegehung muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Arbeits- und Nutzungssicherheit und im Speziellen den Schutz gegen Brandgefahren im betroffenen Bereich sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbegehungen und Brandschauen?

Obwohl die Begriffe an vielen Stellen synonym verwendet werden, bezeichnen Brandschutzbegehungen und Brandschauen streng genommen zwei unterschiedliche Arten von Brandschutzmaßnahmen. Die Brandschutzbegehungen sind je nach Anlage in kurzen Abständen nötig und können, ausreichend geschulte Experten im eigenen Hause vorausgesetzt, im Grunde auch durch den Betreiber selbst durchgeführt werden.

Brandschutzbegehungen sind in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Je nach Anlage sind die spezifischen Anforderungen im Brandschutz über Normen (beispielsweise DIN EN 13501 und DIN 4102) sowie im Rahmen von Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 205-001) und technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) genauer spezifiziert.

Brandschauen hingegen, auch Brandverhütungsschauen genannt, sind in deutlich größeren Abständen nötig, müssen aber meist durch die Feuerwehr oder ähnliche Profis durchgeführt werden. Die Organisation solcher Brandschauen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde bzw. Kommune. Brandverhütungsschauen sind in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt und können neben einer Überprüfung des Brandschutzes auch Brandschutzübungen und Evakuierungsübungen umfassen.

Warum sind Brandschutzbegehungen nötig?

Ob Arbeitsstätte oder Freizeiteinrichtung, Lager oder Produktionsbereich: In allen Arten von Anlagen und Gebäuden bestehen spezifische Brandgefahren. Mit regelmäßigen Brandschutzbegehungen wird sichergestellt, dass die präventiven Maßnahmen zur Vorbeugung eines Brandausbruchs auf dem bestmöglichen Stand sind. Denn wo gearbeitet, gewohnt, betreut oder gefeiert wird, entstehen ständig aufs Neue sogenannte Brandlasten. Hinzu kommt der kontinuierliche Verschleiß von örtlichen Brandschutzeinrichtungen wie Brandschutztüren, Feuerlöscher usw.

Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass aus einem eigentlich harmlosen Entstehungsbrand ein verheerender Großbrand wird – einfach, weil über längere Zeit weder die Brandlasten beseitigt noch die Löscheinrichtungen überprüft oder die Beleuchtung der Fluchtwege gecheckt wurde. Schon eine schwergängige Tür nach draußen kann zur Todesfalle werden, wenn sie bei einer Evakuierung klemmt. Und ein durch Staub verschmutztes Hinweisschild auf einen Feuerlöscher ist ebenfalls gefährlich.

Genau deshalb werden bei Brandschutzbegehungen all diese zahlreichen Einzelfaktoren überprüft, deren Gesamtheit für den Brandschutz im Gebäude unerlässlich ist.

Wo müssen Brandschutzbegehungen durchgeführt werden?

Brandschutzbegehungen zählen in allen Arten gewerblich oder institutionell genutzter Objekte zu den grundlegenden Brandschutzmaßnahmen. Sie sind in Industriebetrieben ebenso notwendig wie in Kliniken, Behörden, Bildungseinrichtungen, Logistik- und Lagerstätten oder Veranstaltungsstätten. Je nach Einsatzfeld sind jedoch unterschiedliche Intervalle für die Begehungen nötig. Wie häufig ein Bereich mittels einer Brandschutzbegehung abgesichert werden muss, hängt vorrangig davon ab, wofür er genutzt wird und welche Brandgefahren bei der Nutzung herrschen.

Wie oft muss eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?

Die Frequenz, mit der man in regelmäßigen Abständen professionelle Brandschutzbegehungen in eine Anlage durchführen muss, hängt von der Art der Anlage, der Gebäudeklasse und der Nutzungsart ab. Hierzu gibt es für jeden Betrieb und jede Einrichtung klare gesetzliche Zeiträume. In Landwirtschafts-Betrieben beispielsweise ist eine Brandschutzbegehung im Frühjahr und eine im Herbst üblich, weil in diesen Zeiten die Anlagen von Winter- auf Sommerbetrieb umgestellt werden (bzw. von Sommer- auf Winterbetrieb).

In Eventlocations hingegen kann es je nach Auslastung der Location notwendig sein, Brandschutzbegehungen jede Woche oder sogar täglich durchzuführen. Das liegt daran, dass in solchen Einrichtungen ein Feuer besonders hohe Gefahren für Menschenleben birgt – und dass es eine Vielzahl an Brandrisiken in solchen Veranstaltungsstätten gibt.

In Betrieben hängt die Frequenz für Brandschutzbegehungen vom jeweiligen Arbeitsfeld ab. Wird in einer Firma viel mit Techniken wie Schweißen oder Trennschleifen gearbeitet, kommt es häufig zum Einsatz feuergefährlicher Chemikalien oder ist große Hitze für die Arbeiten in einer Anlage nötig, sind kurze Intervalle für Brandschutzbegehungen üblich. In einem Bürogebäude hingegen genügt in vielen Fällen eine Brandschutzbegehung pro Jahr oder sogar nur alle zwei Jahre. Auch die Größe des Unternehmens spielt eine Rolle für die Häufigkeit der Brandschutzmaßnahmen: Je größer ein Betrieb, desto häufiger muss meist mit solchen Begehungen gerechnet werden.

Generell gilt: In Bereichen bzw. Betrieben mit zahlreichen Besuchern sind tägliche oder wöchentliche Brandschutzbegehungen üblich. Das gilt auch für Einrichtungen wie Hotels, Kliniken, Behörden oder Bibliotheken.

Was wird bei einer Brandschutzbegehung im Betrieb alles überprüft?

Eine Brandschutzbegehung hat stets mehrere Ebenen, auf denen der Brandschutz im Gebäude überprüft werden muss. Dies umfasst neben anlage- und bautechnischem Brandschutz auch organisatorische Brandschutzmaßnahmen.

Bauliche Einrichtungen: Bei turnusmäßigen Brandschutzbegehungen werden zum einen bauliche Brandschutzmaßnahmen und zum anderen mobile Bestandteile des örtlichen Brandschutzes überprüft. Das heißt, es werden sämtliche Brandschutztüren und -fenster auf Verschleiß und einwandfreie Funktionalität gecheckt. Diese baulichen Einrichtungen werden auch „Brandschutzabschlüsse“ genannt. Auch sämtliche Verbindungstüren auf Fluchtwegen müssen auf Leichtgängigkeit und Zugänglichkeit überprüft werden. Hinzu kommt der Check von Hinweiselementen im Brandschutz. Das können beleuchtete Markierungen für Fluchtwege sein, aber auch einfache Hinweisschilder, wo genau sich der nächste Feuerlöscher befindet oder wo der genaue Sammelpunkt für eine Evakuierung ist.

Brandlasten: Eine wichtige Aufgabe bei einer Brandschutzbegehung ist auch die Feststellung und Beseitigung von Brandlasten. Dies umfasst sämtliche brennbaren Materialien oder Gegenstände, die sich in gefährdeten Bereichen angesammelt haben. Das reicht von unachtsam gelagerten Verpackungsmaterialien bis hin zu leicht entzündlichen Baustoffen in zu enger Nachbarschaft zu Maschinen, die Hitze entwickeln oder Funken versprühen können. Entfernt werden müssen im Zuge der Brandschutzbegehungen auch Hindernisse, die die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen erschweren könnten.

Löscheinrichtungen: Auch sämtliche Brandlöschanlagen wie Handlöschgeräte müssen im Rahmen einer Brandschutzbegehung überprüft werden. Abgelaufene Feuerlöscher müssen ersetzt werden. Auch die einwandfreie Zugänglichkeit und Erkennbarkeit von Handdruckknopfmeldern und ähnlichen Alarmierungseinrichtungen wird gecheckt.

Organisatorischer Brandschutz: Nicht zuletzt dient die Brandschutzbegehung auch der Überprüfung des organisatorischen Brandschutzes. Daher werden zu diesem Zweck auch sämtliche Personen einbezogen, die im örtlichen Brandschutz eine Rolle spielen. Das können z. B. firmeninterne Brandschutzhelfer sein, die für Brandschutz und Evakuierung in einem bestimmten Bereich zuständig sind. Beispielsweise muss festgehalten werden, ob ausreichend hausinterne Brandschutz- und Evakuierungshelfer in der Belegschaft vorhanden sind.

Brandschutz-Kenntnisse: Je nachdem, wie hoch die Fluktuation in einem Betrieb ist, sollte man als zuständiger Brandschutzbeauftragter bei einer Brandschutzbegehung auch die Mitarbeiter befragen, inwieweit sie auf Notfälle vorbereitet sind. Denn jeder Mitarbeiter in einem Betrieb, einer Behörde, einem Krankenhaus oder jeder anderen Einrichtung sollte genau wissen, was im Ernstfall zu tun ist – und wo sich der nächste Fluchtweg befindet. Doch wenn über längere Zeit keine Brandschutzschulung stattgefunden hat, kann es an diesen wichtigen Grundlagen hapern. Ebenfalls zunehmend in den Fokus kommen die Sprachkenntnisse: In Betrieben, in denen zahlreiche Personen mit ausländischem Hintergrund arbeiten, kann es sein, dass deutschsprachige Hinweisschilder für Brandschutz und Co. schlichtweg nicht verstanden werden. Auch dies muss bei einer Brandschutzbegehung aufgedeckt und dann entsprechend nachgebessert werden.

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