Brandschutzkonzept: was es ist und wozu es dient
Ein Brandschutzkonzept beschreibt für ein Gebäude und seine Nutzung die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Brände als Gesamtbild. Das Schutzziel steht in § 14 der Musterbauordnung: Der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch ist vorzubeugen, und bei einem Brand müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Die Musterbauordnung ist ein Muster der Bauministerkonferenz ohne unmittelbare Rechtswirkung, verbindlich sind die Bauordnungen der Länder. Sie spricht vom Brandschutznachweis, einem der bautechnischen Nachweise. Nach der Muster-Bauvorlagenverordnung kann er auch gesondert als objektbezogenes Brandschutzkonzept dargestellt werden. Mehr dazu im Ratgeber Brandschutznachweis.
Veranstaltung, Baustelle oder Betrieb? So läuft es bei uns:
Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept als Grundlage für den Einsatz von Brandwachen und stellen die Wachen selbst. Den baurechtlichen Brandschutznachweis zum Bauantrag erstellen die nach Landesrecht berechtigten Planer und Sachverständigen.
- Sie fragen an, telefonisch unter 0800 822 66 11 (gebührenfrei, rund um die Uhr) oder per Formular.
- Unser Einsatzleiter ruft zurück und klärt mit Ihnen die Einzelheiten.
- Sie erhalten ein kostenloses Angebot, alle Positionen aufgeschlüsselt.
Mehr dazu auf unserer Seite Brandschutzkonzept erstellen lassen.
Wann die Pflicht zum Brandschutzkonzept greift
Erforderlich ist ein eigenes Brandschutzkonzept nicht für jedes Gebäude, sondern dort, wo die Landesbauordnung es vorschreibt. Nordrhein-Westfalen etwa verlangt es bei großen Sonderbauten im Sinne von § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018: Dort ist es mit den Bauvorlagen einzureichen (§ 70 Absatz 2). § 9 der Bauprüfverordnung NRW definiert es als „zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten“.
Woran sich die Länder orientieren, zeigt die Musterbauordnung. Nach § 66 ist die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz nachzuweisen, ausgenommen verfahrensfreie Vorhaben. Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 muss dieser Nachweis bauaufsichtlich geprüft oder von einem Prüfsachverständigen bescheinigt sein (§ 66 Absatz 3).
Welche Gebäude als Sonderbau gelten
§ 2 Absatz 4 der Musterbauordnung nennt zwanzig Tatbestände. Häufige Anlässe sind:
- Hochhäuser mit mehr als 22 m Höhe
- Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche im größten Geschoss, ausgenommen Wohngebäude und Garagen
- Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Verkaufsräumen und Ladenstraßen
- Gebäude mit Büro- oder Verwaltungsräumen, die einzeln mehr als 400 m² groß sind
- Versammlungsstätten mit Räumen für zusammen mehr als 200 Besucher und gemeinsamen Rettungswegen
- Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen
- Regallager mit mehr als 7,50 m Lagerguthöhe und Anlagen, in denen mit Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr umgegangen wird oder die sie lagern
Ab welcher Gebäudeklasse die Anforderungen steigen
Nach § 2 Absatz 3 der Musterbauordnung gehören Gebäude bis 7 m Höhe in die Gebäudeklassen 1 bis 3. Gebäudeklasse 4 umfasst Gebäude bis 13 m mit Nutzungseinheiten von jeweils höchstens 400 m². Alle übrigen fallen in Gebäudeklasse 5, etwa Gebäude über 13 m oder Gebäude über 7 m mit einer größeren Nutzungseinheit. Als Höhe zählt die Fußbodenoberkante des höchsten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.
Umbau und Nutzungsänderung
Nach § 59 der Musterbauordnung brauchen neben der Errichtung auch Änderung und Nutzungsänderung eine Baugenehmigung, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Die Umnutzung einer Lagerhalle zum Veranstaltungsort ist eine solche Nutzungsänderung. Abweichungen von Anforderungen soll die Bauaufsicht nach § 67 zulassen, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Welche Anforderungen nicht erfüllt werden und was sie ausgleicht, gehört in NRW ausdrücklich ins Konzept.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Die Musterbauordnung staffelt nach Gebäudeklasse:
- Grundsätzlich schließt die Bauvorlageberechtigung die Erstellung der bautechnischen Nachweise ein (§ 66 Absatz 1).
- Bei Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, muss der Brandschutznachweis nach § 66 Absatz 2 von einer dieser Personen stammen: einem Bauvorlageberechtigten mit nachgewiesenen Brandschutzkenntnissen; einer Person mit Studium etwa in Architektur oder Bauingenieurwesen oder mit Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, die mindestens zwei Jahre im Brandschutz praktisch tätig war und die Kenntnisse nachgewiesen hat; oder einem Prüfingenieur beziehungsweise Prüfsachverständigen für Brandschutz.
- In NRW stellen Brandschutzkonzepte sachverständige Personen für die Prüfung des Brandschutzes, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz oder im Einzelfall vergleichbar geeignete Personen auf (§ 54 Absatz 3 BauO NRW 2018).
Der betriebliche Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt nach der DGUV Information 205-003 den Unternehmer im Betrieb. In einem Fachforum rät ein Brandschutzbeauftragter selbst davon ab, das Konzept für einen Industriebau mit mehreren Brandabschnitten allein zu schreiben.
So läuft die Erstellung ab
- Sie beauftragen eine nach Landesrecht berechtigte Person und vereinbaren mit ihr auch das Honorar.
- Sie bewertet Gebäude und Nutzung und fasst das Ergebnis in einen schriftlichen Erläuterungsbericht mit Zeichnungen, so verlangt es § 9 der Bauprüfverordnung NRW.
- In NRW zieht die Bauaufsicht zur Prüfung bei Sonderbauten und Großgaragen einen Prüfingenieur für Brandschutz hinzu, es sei denn, sie prüft in vertretbarer Zeit selbst (§ 68 Absatz 2 BauO NRW 2018).
- Nach der Musterbauordnung darf erst gebaut werden, wenn die Bescheinigungen nach § 66 Absatz 3 vorliegen (§ 72 Absatz 6).
Inhalt: die Punkte, die hineingehören
Eine ausführliche Liste steht in § 9 Absatz 2 der Bauprüfverordnung NRW. Ihre 18 Punkte taugen auch anderswo als Gliederung:
- Feuerwehr: Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Löschwasser, Hydranten, Feuerwehrpläne
- Bauliches: Brandabschnitte und Rauchabschnitte, Feuerwiderstand der Bauteile, Brandverhalten der Baustoffe
- Rettungswege: Lage, Bemessung und Kennzeichnung, höchstzulässige Nutzerzahl, Grundzüge der Evakuierung
- Anlagentechnik: Brandmeldeanlage, Alarmierung, Rauch- und Wärmeabzug, Löschanlagen, Sicherheitsstrom
- Organisation: Brandschutzordnung, Räumung mit Räumungssignalen
- Abweichungen: welche Anforderungen nicht erfüllt werden und was sie ausgleicht
Ein Muster aus dem Internet ersetzt die Bewertung Ihres Gebäudes nicht.
Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung im Vergleich
Das Konzept legt fest, was baulich, technisch und organisatorisch nötig ist. Die Brandschutzordnung enthält Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Verhaltensregeln im Brandfall; die Arbeitsstättenregel A2.2 nennt sie als Beispiel, wie der Arbeitgeber diese Regeln bekannt machen kann. In der NRW-Liste gehört sie zu den betrieblichen Maßnahmen des Konzepts. Den Aufbau erklärt unser Ratgeber zur Brandschutzordnung und ihren drei Teilen.
Veranstaltungen, Baustellen und Heißarbeiten
Für Versammlungsstätten gelten die Versammlungsstättenverordnungen der Länder. Nach dem Muster (§ 43 MVStättVO) stellt der Betreiber ein Sicherheitskonzept auf, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert, bei mehr als 5.000 Besucherplätzen immer. Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren muss er nach § 41 eine Brandsicherheitswache einrichten. Bei Veranstaltungen auf Großbühnen und auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss nach § 41 Absatz 2 eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Wo der Betreiber die Wache selbst einrichtet, stellen wir die Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen.
Auf Baustellen und in Betrieben gehört der Brandschutz in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Ob für Schweißen, Trennschleifen und andere Heißarbeiten ein schriftlicher Erlaubnisschein nötig ist, legt der Unternehmer nach der DGUV Information 205-001 in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Wache stellen wir als Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten oder als Brandwache auf der Baustelle.
Nach der Erstellung: umsetzen und aktuell halten
Ein Konzept wirkt erst, wenn es umgesetzt ist: mit Brandschutzordnung, geschulten Brandschutzhelfern, gewarteten Anlagen und, wo vorgesehen, Brandwachen.
Konzept steht, jetzt fehlt die Brandwache?
Rufen Sie uns an unter 0800 822 66 11 oder fordern Sie über das Kontaktformular ein kostenloses Angebot an. Unsere Brandwachen sind fest angestellt und je nach Region in 2 bis 4 Stunden vor Ort.
Häufige Fragen zum Brandschutzkonzept
Darf ich das Konzept selbst schreiben?
Für einen Bauantrag nur, wenn Sie selbst zum berechtigten Personenkreis Ihres Landes gehören. Welcher das ist, hängt von Gebäudeklasse und Sonderbau ab.
Bekomme ich eine Baugenehmigung ohne Brandschutzkonzept?
Das hängt von Land und Gebäude ab. In NRW gehört das Konzept nur bei großen Sonderbauten zu den Bauvorlagen. Bei Gebäudeklasse 1 bis 3 genügt dort zum Brandschutz eine Erklärung der Entwurfsverfassenden (§ 68 Absatz 2 BauO NRW 2018).


