Welche Vorschriften gibt es für die Wartung einer Brandmeldeanlage?
Vorgeschrieben sind für Brandmeldeanlagen zum einen eine Inspektion im Vierteljahr sowie zum anderen einmal jährlich eine komplette Wartung der BMA. Bei der Inspektion wird die Anlage nur in Augenschein genommen und ihre Funktion wird kurz getestet, bei der Wartung wird sie auf Herz und Nieren überprüft.
Was passiert bei der vierteljährlichen Inspektion einer Brandmeldeanlage?
Im Rahmen der Inspektion, die bei den meisten BMA einmal im Quartal Pflicht ist, geht es vor allem um das Feststellen von außen erkennbarer Mängel an der Anlage. Dafür werden alle Komponenten der Brandmeldeanlage einer Sichtprüfung unterzogen. So lassen sich zum Beispiel Verschmutzungen feststellen, die die Funktionstüchtigkeit der BMA beeinträchtigen könnten. Auch sichtbare Beschädigungen werden bei der Inspektion der Brandmeldeanlage festgestellt.
In manchen Einrichtungen, wie beispielsweise Produktionsanlagen oder auch Lagerstätten, kann es innerhalb kürzester Zeit zu Verschmutzungen an wichtigen Bauteilen und Sensoren kommen – beispielsweise durch Rückstände von Baustoffen oder als Folge von Produktionsverfahren. Daher ist die Inspektion der BMA mehr als nur eine lästige Pflicht: Sie ist essentiell, um den Brandschutz im Gebäude zu gewährleisten.
Die Inspektion einer BMA schaut zudem darauf, ob sich Rahmenbedingungen in der Umgebung geändert haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude umgenutzt wurde – und nun einem ganz anderen Zweck als vorher dient. Dadurch ändern sich nämlich auch die Anforderungen an den Brandschutz, und das macht häufig die Anpassung von anlagetechnischem Brandschutz wie einer Brandmeldeanlage nötig.
Im Rahmen der vierteljährlichen Inspektion werden auch die Rauch- und Handfeuermelder der Anlage ausgelöst, um festzustellen, ob die Alarm-Weiterleitung an die Zentrale funktioniert.
Welche Maßnahmen umfasst die Wartung einer BMA?
Die jährliche Wartung einer Brandmeldeanlage ist eine komplexe Aufgabe, die durch Fachkräfte durchgeführt wird. Sie umfasst Funktionschecks der einzelnen BMA-Bestandteile ebenso wie Sichtüberprüfungen und den Austausch von Verschleißteilen.
All diese Schritte gehören zur fachgerechten Wartung einer Brandmeldeanlage:
- Sichtprüfung der BMA
- Überprüfung der Rauchmelder
- Auslösen sämtlicher Melder
- Prüfung der Weiterleitung auf Notrufzentrale
- Prüfung der Anzeige am Feuerwehr-Bedienfeld
- Funktionstest der Brandfallsteuerung
- Kontrolle der Systeme zur Störungserkennung
- Austausch / Ersatz von Verschleißteilen
Sichtprüfung bei der Wartung einer Brandmeldeanlage
Im ersten Schritt gehen die für die Wartung der BMA zuständigen Fachleute sämtliche Bauteile der Anlage bei einer Sichtprüfung durch. Dabei werden Schäden festgestellt sowie funktionale Einschränkungen aufgrund von Verschmutzungen. Die Verschmutzungen können direkt beseitigt werden Schäden hingegen müssen repariert werden. Danach erfolgt eine erneute Überprüfung der Anlage.
Funktionstest der an die BMA angeschlossenen Rauchmelder
Die Rauch- und Brandmelder sind gewissermaßen die Augen und Ohren einer Brandmeldeanlage. Über optische Sensoren und Sensoren, die die verschiedenen Gase in der Zusammensetzung der Luft wahrnehmen, checken diese Systeme ständig ihre Umgebung. Sie sind unverzichtbar, um einen Entstehungsbrand im frühestmöglichen Stadium zu erkennen. Um zu überprüfen, ob alle Melder einwandfrei funktionieren, werden sie im Rahmen der Wartung einer Brandmeldeanlage gecheckt.
Auslösen aller Melder an der BMA
Die Funktionstüchtigkeit von Meldern an einer Brandmeldeanlage lässt sich am besten überprüfen, indem man die Melder auslöst. Da dies im Normalfall zu diversen Alarmmeldungen führt – von lauten Feueralarmen im Gebäude bis hin zu Meldungen an die Notrufzentrale – sollte das direkte Umfeld sowie natürlich die zuständige Zentrale im Vorfeld über die geplante Wartung der BMA informiert werden.
Check der Weiterleitung an die Zentrale
Moderne Brandmeldeanlagen sind auf eine Notruf- und Serviceleitstelle eines Sicherheitsunternehmens oder der örtlichen Feuerwehr aufgeschaltet. Im Rahmen der Wartung der BMA wird getestet, ob diese Weiterleitung reibungslos funktioniert und ob alle Anzeigen stimmen. Dazu muss sich der vor Ort befindliche Prüfer live mit den Servicekräften in der Zentrale abstimmen.
Die Weiterleitung der BMA-Infos und Meldungen an eine solche Notrufleitstelle ist ein wichtiger Teil der modernen Gebäudesicherheit. Denn dadurch ist gewährleistet, dass rund um die Uhr sämtliche von der BMA ausgehenden Informationen und Meldungen durch erfahrene Fachkräfte überwacht werden. Im Fall eines Alarms kann man so besonders schnell reagieren. Da es bei einem Brand um Minuten geht, ist die schnelle Reaktion extrem wichtig.
Prüfung der Anzeige am Feuerwehr-Bedienfeld
Ein wichtiger Bestandteil einer BMA ist das sogenannte Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). Über dieses Bedienfeld kann die Feuerwehr schnell den aktuellen Zustand der Brandmeldeanlage abrufen. Bei der Wartung einer BMA wird daher auch die Funktionstüchtigkeit des Feuerwehr-Bedienfeldes überprüft.
Funktionstest der Brandfallsteuerung durch eine BMA
Eine Brandmeldeanlage ist auch dafür zuständig, im Fall eines Brandausbruchs die entsprechenden Maßnahmen zu steuern. Dazu gehört die Alarmierung zuständiger Stellen, aber auch die Steuerung direkter Brandbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise Sprinkleranlagen. Zudem wird über die BMA der Gebäudealarm ausgelöst, um die Menschen im Gebäude bei Brandentwicklung zu warnen.
Für den reibungslosen Ablauf im Brandfall ist es essentiell, dass man sich in dieser Hinsicht komplett auf die BMA verlassen kann. Deshalb erfolgt im Rahmen der Wartung der Brandmeldeanlage auch ein Funktionstest dieser Funktionalitäten zur Brandfallsteuerung.
Kontrolle der Systeme zur Störungserkennung an einer BMA
Gesteuert werden die verschiedenen Funktionalitäten einer Brandmeldeanlage, von Monitoring über Sensoren bis hin zu Alarmmeldungen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung, über die Brandmeldezentrale. Diese muss im Rahmen der Wartung einer BMA ebenfalls auf einwandfreie Funktionsweise getestet werden.
Austausch von Verschleißteilen an der Brandmeldeanlage
Diverse Bauteile einer BMA haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Das trifft beispielsweise auf die Kunststofflinsen von Brandmeldern zu. Diese trüben sich durch materialbedingte Eigenschaften mit der Zeit ein. Auch an optischen Rauchmeldern, sogenannten Streulichtmeldern, kommt es nach und nach zu hellen Staubablagerungen in der mattschwarzen Messkammer. Daher ist es vorgeschrieben, solche Verschleißteile nach einem bestimmten Zeitraum auszutauschen.
Je nach Modell und Bauart unterscheiden sich die vorgeschriebenen Intervalle für den Austausch von Verschleißteilen wie Rauchmeldern. Manch ein Rauchmelder muss bereits nach fünf Jahren ausgetauscht werden, während andere Modelle acht Jahre lang betrieben werden dürfen, bevor sie ausgetauscht werden müssen. Das Fünf-Jahres-Intervall gilt für automatische punktförmige Melder, die keine automatische Kalibrierungseinrichtungen oder Verschmutzungskompensation besitzen. Acht Jahre Lebensdauer haben Rauchmelder, die über automatische Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation zur Anzeige einer zu großen Abweichung verfügen.
Da der großflächige Austausch von Rauchmeldern in großen Anlagen und Gebäuden ein zeit- und arbeitsaufwendiges Unterfangen ist, sollte man sich schon beim Einbau der Rauchmelder damit auseinandersetzen, welche der auf dem Markt befindlichen Modelle die beste Wahl sind. Denn die langlebigeren Modelle sind zwar oft kostenintensiver in der Anschaffung, müssen dafür aber nicht so schnell wieder gewechselt werden.