Dekra ISO 9001 Brandwache

Was ist bei der Notwehr erlaubt?

In gefährlichen Situationen ist die sogenannte Notwehr erlaubt: Man darf mit Gewalt gegen gewalttätige Angreifer vorgehen, um sich selbst oder andere zu schützen. Doch da Gewaltanwendung generell problematisch ist, sollte man die Grenzen kennen, in denen derartige Selbstverteidigung erlaubt ist. Und was passiert überhaupt, wenn man in der berühmten Hitze des Gefechts überreagiert und übermäßige Gewalt als Selbstschutz einsetzt?

Mit Fragen wie dieser beschäftigen wir uns in diesem Artikel.

Was ist Notwehr

Definitionsfrage: Was ist Notwehr?

Wer einen sogenannten rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder eine dritte Person abwenden möchte, darf zur Notwehr greifen. Man wehrt sich also in der Not mit Gewalt. Dies ist gesetzlich geregelt im § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Entscheidend für die Befugnis, Notwehr anzuwenden, ist die Bedrohungssituation: Eine Bedrohung der eigenen Unversehrtheit ist zwingend notwendig, um zur gewalttätigen Selbstverteidigung greifen zu dürfen. Es gilt jedoch: Die Bedrohung muss nicht objektiv so wahrnehmbar sein, sondern muss in der Wahrnehmung desjenigen bestehen, der die Notwehr ausübt. Denn die Einschätzung einer Bedrohungslage ist immer individuell. Was manch einen kalt lässt, schürt bei einem anderen Todesängste.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Angriff, gegen den man sich zur Wehr setzt, rechtswidrig ist. Wer also z. B. als Ladendieb von einem Ladendetektiv festgehalten und an der Flucht gehindert wird, kann sich nicht auf Notwehr berufen, wenn er den Detektiv krankenhausreif schlägt. Gleiches gilt, wenn man sich gegen den Zugriff der Polizei auf gewalttätige Weise zur Wehr setzt. 

Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr?

Bei jedem Einsatz von Notwehr geht es auch um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Man muss also bei jedem Vorfall von Selbstverteidigung die Frage beantworten: Waren die zur Notwehr eingesetzten Mittel der Bedrohung angemessen? Denn die Notwehr ist nur in einem Maße erlaubt, in dem sie verhältnismäßig zur Bedrohung geschieht. 

Wird man also von einem körperlich überlegenen Aggressor oder gar von mehreren Aggressoren angegriffen, darf man sich mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit sehr viel gewalttätiger zur Wehr setzen, als wenn man im Zuge eines heftigen verbalen Streits geschubst oder angerempelt wird. 

Generell gibt es keine Beschränkung für die Mittel, die bei der Notwehr angewandt werden dürfen. Theoretisch ist also auch tödliche Gewalt als Mittel der Selbstverteidigung möglich, wenn die Bedrohung entsprechend groß ist. Die Crux ist jedoch, dass man verpflichtet ist, nach Möglichkeit das relativ mildeste Mittel zur Selbstverteidigung zu wählen. 

Hat man also z. B. die reelle Chance, sich durch Flucht einer gefährlichen Situation zu entziehen, so muss man diese nutzen – anstatt beispielsweise den Angreifer durch übertriebene Gewaltanwendung zu verletzen oder gar zu töten.

Gleichzeitig erkennt die Rechtsprechung jedoch an, dass es sich bei einer Notwehrsituation immer um eine absolute Ausnahmesituation handelt. Entsprechend sind auch Überreaktionen möglich und vom Recht auf Notwehr gedeckt, wenn sich eine Person lebensgefährlich bedroht sieht. Das Ganze ist im § 33 StGB unter der Formulierung des „entschuldbaren Notwehrexzesses“ festgehalten. Der Interpretationsspielraum dafür liegt jedoch beim Gericht, vor dem man in einer solchen Situation landen kann. 

Denn es kann durchaus passieren, dass man wegen übertriebener Gewaltanwendung bei der Selbstverteidigung selbst vor dem Strafgericht steht, beispielsweise wegen Körperverletzung oder Totschlags.

Wann ist Notwehr zur Selbstverteidigung erlaubt?

Wann immer man in eine Situation kommt, in der man sich durch körperliche Angriffe andere Menschen an Leib und Leben bedroht sieht, darf man zur Notwehr greifen. Dies ist in der Regel keine bewusste Entscheidung, sondern eine gewissermaßen instinktive Reaktion: Man wehrt sich, wenn man angegriffen wird.

Im Normalfall ist diese Reaktion auch absolut angemessen bei körperlicher Bedrohung. Man muss jedoch beachten, dass man nicht überreagiert, also keine übermäßige Gewalt als Reaktion auf eine bedrohliche Lage einsetzt. Das Wichtigste bei der Notwehr ist, den Angreifer außer Gefecht zu setzen oder insoweit zu beeinträchtigen, dass man selbst aus der Situation fliehen kann. 

In Form der sogenannten Nothilfe darf man die Notwehr auch auf Dritte ausweiten: Man darf selbst Gewalt einsetzen, um bedrohte Personen gegen gewalttätige Angreifer zu schützen. 

Darf man bei der Selbstverteidigung auch Waffen einsetzen?

Als extreme Mittel der Notwehr darf man im entsprechenden Bedrohungsfall auch bestimmte Waffen für die Selbstverteidigung einsetzen. Zu den Waffen, die für die Notwehr eingesetzt werden können, gehören beispielsweise Schlagstöcke, Abwehrsprays und Tactical Pens. Eher schwierig zu bewerten sind Messer und Schreckschusswaffen als Mittel zur Selbstverteidigung. Generell sollte man mit einer Waffe immer gut vertraut sein, wenn man sie als Mittel zur Notwehr dabeihat.

Abwehrsprays: Die verschiedenen Arten von Abwehrsprays werden oft unter der Bezeichnung „Pfeffersprays“ zusammengefasst. Es gibt jedoch bezüglich der legalen Nutzung starke Unterschiede. Man darf als Normalbürger nämlich lediglich solche Sprays mit sich führen, die als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind. Denn diese Sprays sind in der Zusammensetzung so gestaltet, dass die Dosierung ausreicht, um einen Gegner abzuwehren – die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen an den Augen und Schleimhäuten jedoch möglichst gering ist. 

Der Vorteil der Abwehrsprays ist, dass man dazu nicht direkt im Nahkampf mit dem Aggressor sein muss. Allerdings besteht dadurch auch die Gefahr, dass man eine bedrohliche Lage gewissermaßen präventiv eskaliert – also das Spray einsetzt, bevor der Aggressor wirklich zum Angriff ansetzt. Man sollte sich jedoch mit dem Gerät vertraut machen, wenn man solch ein Abwehrspray dabeihat, um es im Notfall richtig einsetzen zu können.

Schlagstöcke: Ein Schlagstock kann eine wirksame Waffe zur Selbstverteidigung sein, um einen Gegner auf Abstand zu halten. Doch als Normalbürger hat man solch eine Waffe in der Regel nicht im Alltag dabei – anders, als beispielsweise die Einsatzkräfte eines Sicherheitsdienstes wie der Brandwache 24/7 GmbH. Für den Alltagsgebrauch gibt es jedoch eine gute Alternative: die Sicherheitsregenschirme. Das sind Schirme, die aus robustem Metall bestehen und im Notfall als Schlagwaffe genutzt werden können. Doch auch hier gilt: Man sollte den Einsatz dieser Waffe zur Selbstverteidigung üben, um im Ernstfall effektiv handeln zu können.

Tactical Pens: Die sogenannten Tactical Pens sind massive Metallstifte in der Größe eines Kugelschreibers. Sie sind als Nahkampfwaffe gedacht, bedürfen aber auch eines Trainings für die Anwendung. Eine Form der Tactical Pens sind die Kubotans. Diese werden oft als Schüsselanhänger genutzt und haben ebenfalls eine stabile Spitze. Beide Arten von Nahkampfwaffen sind dazu konzipiert, einen Angreifer an empfindlichen Stellen zu treffen.

Messer und Schreckschusswaffen: Messer und Schusswaffen werden gemeinhin als Angriffswaffen wahrgenommen. Deshalb ist die Verteidigung mit diesen Waffen auch mit Vorsicht zu genießen – weil man dadurch schnell in einen sogenannten Notwehr-Exzess kommen kann. Außerdem birgt der Einsatz eines Messers die Gefahr, sich auch selbst dabei zu verletzen. Und Schusswaffen darf man ohnehin nur mit Waffenschein und unter strengen Auflagen bei sich führen.

Elektroschockgeräte: Für Laien schwierig einzusetzen sind auch Elektroschockgeräte. Auch bei diesen ist die Gefahr, selbst im Gerangel verletzt zu werden, recht hoch, weil man diese Geräte nur in der Nahdistanz nutzen kann.

Wie wehre ich mich, wenn keine Waffe zur Hand ist?

In vielen Notwehr-Situationen hat man gar keine Waffe zur Hand. Für diese Fälle sollte man die Schwachstellen eines Angreifers kennen und durch Tritte und Schläge treffen können. Es empfehlen sich beispielsweise Kopfstöße gegen Kiefer und Kinn, wenn der Angreifer einen von hinten überwältigt. Tritte gegen die Knie sind ebenso wirksam. Am Oberkörper zählen Achselhöhle und Ellenbogenbeuge sowie der Hals zu den empfindlichsten Stellen. Wichtig ist, bei der Selbstverteidigung mit Schlägen, Stößen und Tritten absolut entschlossen vorzugehen und möglichst das komplette eigene Körpergewicht hinter jeden Abwehrschlag zu setzen. 

Diese Entschlossenheit und die richtigen Strategien für verschiedene Angriffsszenarien kann man am besten in speziellen Selbstverteidigungskursen lernen. Derartige Schulungen gehören übrigens auch zum Handwerkszeug für professionelle Sicherheitskräfte, die bei Sicherheitsunternehmen wie Brandwache 24/7 GmbH arbeiten. 

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