Dekra ISO 9001 Brandwache

Wann darf man nicht als Security arbeiten?

Professionelle Security soll ein starker Sicherheitsfaktor sein – und nicht einen weiteren Risikofaktor für die Sicherheit in einem Gebäude, einer Anlage oder für Personen darstellen. Aus diesem Grund ist es essentiell, dass nur gut beleumundete, integre Menschen in der Security arbeiten dürfen, denen man hundertprozentig vertrauen kann. Für Personen, die sich Straftaten schuldig gemacht haben, ist eine Beschäftigung im Sicherheitsdienst deshalb tabu. 

Es gibt im Sicherheitsgewerbe diverse Maßnahmen, durch die sichergestellt werden kann, dass Personen, die nicht als Sicherheitsdienst arbeiten dürfen, auch nicht in der Security landen können. Welcher Auftraggeber möchte schließlich den Wachschutz in einem Objekt einem Dieb oder Einbrecher überlassen? 

Wir stellen die Schutzmaßnahmen im Sicherheitsgewerbe vor, die dafür sorgen, dass nur vertrauenswürdige Personen als Security arbeiten dürfen. Und wir erklären, was im Fall einer Straftat passiert – um sicherzustellen, dass der Täter nicht mehr als Security arbeiten darf.

Nicht jeder darf als Security arbeiten

Die Hürden, um im Sicherheitsdienst zu arbeiten, sind schon von Natur aus hoch: Man benötigt eine bestimmte fachliche Qualifikation, um bei seriösen Sicherheitsfirmen angestellt zu werden.

Die Mindestqualifikation ist die Unterrichtung nach §34a der Gewerbeordnung. Dies ist die Grundvoraussetzung, um als Sicherheitsfachkraft anerkannt zu werden und beim Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen. Je nach Einsatzgebiet benötigen Sicherheitsmitarbeiter auch noch zusätzliche Qualifikationen, wie beispielsweise die Ausbildung als Brandschutzhelfer oder Personenschützer. Bei der Brandwache 24/7 GmbH legen wir sehr großen Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen. Demnach ist die Mindestanforderung an die Bewerber die bestandene Sachkundeprüfung.

Doch zur fachlichen Komponente kommt im Sicherheitsgewerbe auch noch ein anderer Aspekt hinzu: Nur Personen mit sprichwörtlich reiner Weste dürfen in der Security arbeiten. Das bedeutet, dass Straftäter nicht als Security arbeiten dürfen.

Das betrifft auch bestehende Vorstrafen aus vergangenen Zeiten, die aus dem polizeilichen Führungszeugnis hervorgehen. Wer eine kriminelle Vergangenheit hat, kann daher in der seriösen Security-Branche nicht Fuß fassen. Und wer eine Lizenz als Sicherheitsfachkraft besitzt, jedoch eine Straftat begeht und dafür angeklagt wird, der verliert die Berechtigung, im Sicherheitsdienst zu arbeiten.

Die Überprüfung, ob ein Bewerber sich fachlich und strafrechtlich für die Arbeit im Sicherheitsgewerbe eignet, erfolgt auf mehreren Ebenen. Es ist daher nicht möglich, sich als verurteilter Straftäter durch falsche Angaben in der Bewerbung in einen Sicherheitsdienst einzuschmuggeln.

 

So streng sind die Checks für Bewerber in der Security-Branche

Wer sich bei einem renommierten Sicherheitsdienst wie der Brandwache 24/7 GmbH als Mitarbeiter bewirbt, muss mit genauen Überprüfungen rechnen. Kommt ein Bewerber für einen Security-Job fachlich und von der Persönlichkeit her in Frage, wird zunächst das Sicherheitsunternehmen selbst die Person auf bestehende Vorstrafen checken. Aus diesem Grund fordern seriöse Security-Firmen bei einer Bewerbung ein aktuelles Führungszeugnis von jedem Bewerber. 

Theoretisch könnte man mit genügend krimineller Energie jedoch diese Überprüfung ein Stück weit aushebeln – indem man das eigene Führungszeugnis fälscht. Dies ist Urkundenfälschung und damit in sich schon eine Straftat.

Das nächste Level der Überprüfung, ob man als Sicherheitskraft arbeiten darf oder nicht, lässt sich jedoch nicht vom Bewerber selbst beeinflussen: Die Anmeldung beim bundesweiten Bewacherregister. Denn jede Sicherheitsfachkraft, die in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis bei einem Sicherheitsdienst arbeiten möchte oder sich als Security-Profi selbstständig machen will, muss im Bewacherregister registriert sein.

Nur dort bekommt man nämlich die persönliche Bewacher-ID zugewiesen, die jeder Wachmann und jede Security-Einsatzkraft haben muss. Und bevor man die begehrte Bewacher-ID erhält, nehmen diverse Behörden eine strenge Überprüfung der Person vor. Das erfolgt zum einen über kommunale Ämter und zum anderen über einen Check durch den Verfassungsschutz.

Spätestens bei dieser Überprüfung tritt zutage, ob ein Bewerber in der Vergangenheit Straftaten begangen hat oder ob aktuell Strafverfahren gegen ihn anhängig sind. Der Verfassungsschutz checkt zudem auch, ob derjenige wegen Verdachtsmomenten auf Beobachtungslisten oder gar Fahndungslisten steht. Wenn das nämlich der Fall ist, wird die Erteilung einer Bewacher-ID verweigert – und man darf nicht als Security arbeiten.

 

Berufsverbot: Straftäter haben im Sicherheitsdienst Berufsverbot

Ob Fahrerflucht, Einbruchsdiebstahl, Körperverletzung oder räuberische Erpressung: Wer eine Straftat begeht, beweist, dass er für die Arbeit im Sicherheitsdienst ungeeignet ist. Denn Straftaten verstoßen gegen die grundlegende Aufgabe eines Sicherheitsmitarbeiters: Für den Schutz von Besitztümern und Personen zu sorgen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass mit einer strafrechtlichen Vorurteilung auch ein Berufsverbot im Sicherheitsdienst verbunden ist. 

Die Auftraggeber im Sicherheitsgewerbe haben ein Recht darauf, davon auszugehen, dass sie den professionellen Wachschutz in die Hände von vertrauenswürdigen Fachleuten legen. Und von Seiten eines Sicherheitsunternehmens lässt sich dieser Anspruch garantieren – eben weil das System so ausgelegt ist, dass Straftäter nicht als Security arbeiten dürfen. 

Die Integrität und Vertrauenswürdigkeit eines Sicherheitsmitarbeiters spielt auch eine wichtige Rolle, wenn es um das Thema Verschwiegenheit geht: Wer in der Security arbeitet, kommt durchaus mit sensiblen Informationen in Kontakt oder wohnt Situationen bei, in denen geheime Absprachen getroffen werden. Das kann einem Personenschützer ebenso passieren wie Wachleuten im Werkschutz oder den Betreuern der Überwachungstechnik in der Security-Leitzentrale. Für Firmenbetreiber aller Branchen ist es essentiell, dass ihre Firmengeheimnisse nicht nach draußen gelangen – ansonsten würden sie wertvolle Wettbewerbsvorteile verlieren. Man muss daher absolut sicher sein können, dass die Security-Kräfte im eigenen Haus sich an entsprechende Vorgaben zur Verschwiegenheit halten. Und bei einem Straftäter ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. 

 

So funktioniert das Berufsverbot in der Security

Damit jemand nicht mehr als Security arbeiten darf, ist das offizielle Verhängen eines Berufsverbots für diese Person erforderlich. Dieses Berufsverbot wird in den meisten Fällen zusammen mit dem Urteil für die fragliche Straftat ausgesprochen, also durch das Gericht bestätigt. 

Handelt es sich beim Grund für das Verwehren des Security-Jobs um eine bestehende Vorstrafe im Führungszeugnis oder um einen Einspruch des Verfassungsschutzes gegen den Betreffenden, so wird man an der Hürde scheitern, eine Bewacher-ID zu erhalten. Das ist faktisch auch ein Berufsverbot, denn ohne solch eine Bewacher-ID darf man nicht in der privaten Security arbeiten. Nur unseriöse Firmen, die häufig Schwarzarbeiter beschäftigen, werden Sicherheitskräfte ohne Bewacher-ID in Erwägung ziehen. 

Hat man eine Bewacher-ID und wird wegen einer Straftat verurteilt, so erlischt diese Bewacher-ID automatisch nach einem Jahr. Denn wer mehr als ein Jahr lang nicht in der Sicherheitsbranche in einem sozialversicherungspflichtigen bzw. selbständigen Verhältnis tätig war, muss die Bewacher-ID neu beantragen. 

 

So lange dauert ein Berufsverbot beim Sicherheitsdienst

Über die Dauer des Berufsverbots beim Sicherheitsdienst im Zuge einer strafrechtlichen Verurteilung entscheidet das Gericht. Üblich sind jedoch Zeiträume zwischen ein und fünf Jahren. Dies ist § 70 Absatz 1 StGB geregelt. Je nach der Schwere der zugrundeliegenden Straftat kann der Zeitraum jedoch auch deutlich länger sein. Das hängt immer vom jeweiligen Richter und dessen Einschätzung ab – und natürlich von der Art der Straftat.

Während der Dauer des Berufsverbots im Sicherheitsdienst darf man nicht als Security arbeiten. Wird man dabei erwischt, wie man das Verbot bricht – und beispielsweise schwarz als Türsteher bei einem Event arbeitet oder Ähnliches – dann droht erneut ein Strafverfahren. 

 

So kann man als Auftraggeber sicherstellen, dass nur legitime Security zum Einsatz kommt

Als Auftraggeber sollte man bei der Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens darauf bestehen, dass nur solche Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen, die sich keine Straftat haben zuschulden kommen lassen. Seriöse Security-Firmen wie die Brandwache 24/7 GmbH stellen dies in jedem Fall sicher. Doch unseriöse „schwarze Schafe“ in der Sicherheitsbranche nehmen es da leider oft nicht so genau. 

Um nicht zu riskieren, dass verurteilte Straftäter als Ordner auf einem Event, als Wachleute bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen, als Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz oder Werkschutz oder bei allen anderen Security-Aufgaben wie Baustellenbewachung, Hotelsicherheit, Personenschutz und Co. zum Einsatz kommen, lässt man sich als Auftraggeber am besten die Bewacher-IDs vorlegen. Denn nur Sicherheitskräfte ohne Berufsverbot haben eine Bewacher-ID – und nur Personen ohne Vorstrafen erhalten solch eine ID überhaupt. 

Der sicherste Weg, um nicht auf unseriöse Security-Anbieter hereinzufallen, ist der Blick auf Zertifizierungen wie beispielsweise DIN 9001. Zudem gilt: Unseriöse Firmen versuchen oft, über Dumpingpreise an Kunden zu kommen. Wenn also ein Angebot für Wachschutz und Co. zu gut klingt, um wahr zu sein, könnte das genau daran liegen, dass der Anbieter mit Personal agiert, das eigentlich gar nicht als Security arbeiten dürfte.

Nur bei zertifizierten und seriösen Unternehmen wie der Brandwache 24/7 GmbH können sich Auftraggeber sicher sein, dass neben der fachlichen Eignung auch die Integrität der Sicherheitsmitarbeiter stimmt.

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