Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Für die rechtlichen Vorgaben rund um die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie Brandschutzunterweisungen in Unternehmen sollte man einen Blick in die DGUV Information 205-023 werfen. Darin heißt es unter anderem: „Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.“
Die Pflicht bzw. Notwendigkeit für das Vorhalten betrieblicher Brandschutzhelfer in einem Unternehmen ergibt sich aus den folgenden Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz, speziell §5, §6 und §10
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“)
- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“)
Welche Vorgaben gibt es für die Ausbildung der Brandschutzhelfer?
In den DGUV-Vorgaben ist klar festgelegt, dass man als Unternehmen eine „fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen“ durchführen muss, um eine „ausreichende Anzahl von Beschäftigten“ als Brandschutzhelfer zu qualifizieren.
Die „ausreichende Anzahl“ umfasst in der Regel 5 % der Beschäftigten, so dass zu jeder Zeit davon ausgegangen werden kann, dass ausreichend Brandschutzhelfer im Haus sind. Noch höher liegt der prozentuale Anteil allerdings in Unternehmen, in denen eine besonders hohe Brandgefährdung vorliegt, beispielsweise wegen feuergefährlicher Produktionsverfahren. Daher wird im Vorfeld der Ausbildung der Brandschutzhelfer eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, um die konkreten Brandgefahren im jeweiligen Unternehmen festzustellen – und daran die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern festzumachen.
Wen genau man zum Brandschutzhelfer ausbilden lässt, ist der Betriebsleitung überlassen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass während der Arbeitszeit ständig eine gewisse Zahl an solcherart geschulten Mitarbeitern im Haus ist. Das ist z. B. gerade bei Firmen oder Einrichtungen mit Schichtsystem oder mit großer Fluktuation durchaus eine organisatorische Herausforderung.
Unsere auf Erfahrungswerten basierende Empfehlung als Brandschutzexperten lautet daher: Lieber etwas mehr Leute zu Brandschutzhelfern weiterbilden als zu riskieren, die Brandschutzvorgaben nicht einhalten zu können. Denn schon eine heftige Krankheitswelle kann dafür sorgen, dass man plötzlich zu wenige Brandschützer im Haus hat.
Übrigens: Wer in seiner Belegschaft aktive Feuerwehrleute hat, profitiert in Sachen Brandschutz davon. Denn wer eine erfolgreich abgeschlossene feuerwehrtechnische Grundausbildung vorweisen kann und aktives Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr ist, der darf auch ohne Weiterbildung zum Brandschutzhelfer ernannt werden.
Welche Schritte sind nötig, um betriebliche Brandschutzhelfer auszubilden?
Schritt 1: Bedarfsermittlung
Im ersten Schritt lässt man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der die individuellen Brandrisiken im eigenen Betrieb erfasst werden. Auf dieser Basis erfolgt dann die Festlegung, wie viele Brandschutzhelfer der Betrieb haben muss.
Schritt 2: Erfassung interner Kompetenzen
Bevor man wahllos Beschäftigte als Brandschutzhelfer ausbildet, ist es sinnvoll nach bereits vorhandenen Brandschutz-Kompetenzen im Unternehmen zu forschen. Dazu reicht eine kurze Befragung der Mitarbeiter, inwieweit sie bereits als Brandschutzhelfer ausgebildet wurden (und wie lange die Ausbildung zurückliegt) oder ob sie aktiv bei der Feuerwehr tätig sind.
Schritt 3: Auswahl der geeigneten Mitarbeiter für die Weiterbildung
Als Teil des betrieblichen Brandschutzes muss man jederzeit eine vorgegebene Zahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen haben. Auf Basis dieser Vorgabe geht man daher durch die Produktionsplanung bzw. das hauseigene Organigramm und kann dadurch feststellen, für welche Einzelpersonen die Ausbildung den meisten Sinn machen würde. Wichtig: Während der Arbeitszeit muss jederzeit die Anwesenheit qualifizierter Brandschutzhelfer sichergestellt werden. Bei Arbeit im Schichtsystem muss man als Unternehmensbetreiber daher darauf achten, die entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter gleichmäßig auf alle Schichten zu verteilen.
Schritt 4: Planung der Weiterbildung
Kennt man die genaue Zahl der Beschäftigten, die eine Ausbildung als Brandschutzhelfer erhalten sollen, geht es an die Planung. Denn besonders kostengünstig und zeiteffizient ist es, gleich mehrere Teilnehmer bei einem Schulungstermin fortbilden zu lassen. Unser Fachbetrieb bietet derartige Weiterbildungen in Ihrem Hause an. Das heißt, wir kommen mit dem Ausbilder zu Ihnen und bringen sämtliche notwendigen Materialien und Unterlagen mit. Die ausgewählten Mitarbeiter sollten den gesamten Tag für diese Fortbildung blocken können.
Schritt 5: Auffrischung
Die Ausbildung der betrieblichen Brandschutzhelfer muss in regelmäßigen Abständen ca. alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden. Auch dies ist in Schulungsworkshops mit mehreren Teilnehmern möglich.
Wer darf die Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer durchführen?
Um betriebliche Brandschutzhelfer ausbilden zu dürfen, muss man diverse Vorgaben erfüllen. Befugt für das Durchführen dieser Weiterbildung sind zum einen Personen mit abgeschlossenem Studium im Brandschutz oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Erfahrung im Brandschutz. Zum anderen dürfen auch zertifizierte Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis die Ausbildung anbieten. Nicht zuletzt kann man die Ausbildung sogar durch die Feuerwehr durchführen lassen. Der Ausbilder muss dann jedoch den Lehrgang “Gruppenführer/in” absolviert haben.
Am einfachsten für Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen ist es, für die Fortbildung der hauseigenen Brandschutzhelfer einen Fachbetrieb mit eigenem Brandschutzbeauftragten zu buchen – wie unseren Sicherheitsdienst. Denn der Arbeitgeber ist zwar in der Verantwortung, für die fachkundige Weiterbildung und Unterweisung seiner Belegschaft zu sorgen. Er darf dafür aber laut Arbeitsschutzgesetz §13 auch auf externe Anbieter zurückgreifen.
Worauf man bei der Beauftragung externer Ausbilder für den Brandschutz unbedingt Wert legen sollte, ist der individuelle Zuschnitt der Kursinhalte. Schließlich geht es darum, die eigene Belegschaft optimal auf die im eigenen Hause herrschenden Brandgefahren vorzubereiten. Daher empfiehlt es sich, vor der Schulung die Gefährdungsbeurteilung an den Ausbilder zu geben. So kann dieser die Inhalte des Workshops auf die Gegebenheiten vor Ort ausrichten.
Was wird bei der Schulung für betriebliche Brandschutzhelfer vermittelt?
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern umfasst theoretische und praktische Inhalte. Im theoretischen Teil werden die Grundzüge des Brandschutzes erläutert – von häufigen Brandursachen über Brandbeispiele mit unterschiedlichen Materialien bis hin zu betriebsspezifischen Brandgefahren. Außerdem geht es um die betriebliche Brandschutzorganisation – also z. B. die Brandschutzordnung des Unternehmens (nach DIN 14096:2014-05) sowie Flucht- und Rettungswege und Alarm-Abläufe. Und natürlich wird auch das richtige Verhalten im Brandfall, der Umgang mit unterschiedlichen Löschmitteln für unterschiedliche Brandarten sowie die Erstbekämpfung von Bränden geschult.
Im praktischen Teil des Workshops geht es dann konkret um das Handling einzelner Feuerlöschsysteme. Die Teilnehmer werden an vorhandenen Löscheinrichtungen geschult. Zudem bekommen sie Szenarien vorgegeben und müssen Gefahrensituationen einschätzen und ihr Vorgehen erläutern.
Am Schluss der Ausbildung steht die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich. Dabei werden die einzelnen Teilnehmer konkret mit den Aufgaben vertraut gemacht, die sie beim betrieblichen Brandschutz übernehmen sollen. Denn einem Produktionsmitarbeiter nützt es wenig, wenn er mit der Position von Feuerlöschern im Verwaltungstrakt vertraut ist – aber nicht mit den Löschsystemen im unmittelbaren Umfeld seines täglichen Arbeitsplatzes.
In der Regel gehört die Unterweisung aller anderen Mitarbeiter des Betriebes zu den Aufgaben, die die betrieblichen Brandschutzhelfer übernehmen. Das bedeutet, dass sie dafür zuständig sind, ihre Kollegen bei regelmäßigen Unterweisungen über Themen wie die hauseigene Brandschutzordnung, das Verhalten im Brandfall und die Lage von Fluchtwegen zu informieren.
Zusatzqualifikation: Ersthelfer und Evakuierungshelfer
In vielen Fällen wird die Ausbildung für betriebliche Brandschutzhelfer kombiniert mit Unterrichtseinheiten zu den Themen Erste Hilfe und Evakuierung. Denn alle drei Themen – Brandschutz, Erste Hilfe und Evakuierung – sind im Notfall entscheidend. Wenn ein Feuer ausbricht, kann unter Idealbedingungen die kompetente Erstbekämpfung durch die betrieblichen Brandschutzhelfer ausreichend sein. In vielen Fällen ist jedoch die geregelte Evakuierung des betroffenen Bereichs unumgänglich. Und die Erstversorgung von Verletzungen zählt ebenfalls zu den dabei häufig benötigten Kompetenzen.
Deshalb bietet unser Fachbetrieb die Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer in der Regel immer in Kombination mit der Ausbildung zum zertifizierten Ersthelfer und Evakuierungshelfer an. Denn wenn man die ausgewählten Teilnehmer ohnehin schon einmal geballt vor Ort hat, kann man diese wichtige Weiterbildung kosten- und zeiteffizient mit einbinden.
Gern beraten wir Sie dazu, wie sich die notwendige Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen am effizientesten gestalten lässt. Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung in dieser Weiterbildung entwickeln wir passgenaue Schulungen für Ihre Belegschaft. So können Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung im betrieblichen Brandschutz nachkommen – und die Sicherheit in Ihrem Betrieb optimieren.