Was ist ein Brandschutznachweis und wofür wird er benötigt?

Wer ein Gebäude errichtet oder ein bestehendes Gebäude umgestaltet und modernisiert, wird mit dem Thema Brandschutznachweis konfrontiert.

Denn solch ein Brandschutznachweis ist bei Baumaßnahmen verpflichtend. Er ist die Bestätigung dafür, dass das Gebäude den aktuellen Brandschutzvorschriften und -anforderungen entspricht.

Da sich diese Vorschriften ständig ändern und erweitern, genügt ein alter Nachweis übrigens in der Regel nicht, wenn man an einem Gebäude bauliche Veränderungen vornehmen möchte.

Um als Bauherr bzw. Gebäudebetreiber auf der sicheren Seite zu sein, was den Brandschutznachweis betrifft, geben wir in diesem Beitrag Hintergrundinfos zu dem Thema.

 

Brandschutznachweis

Für welche Gebäude braucht man einen Brandschutznachweis?

Für nahezu alle Arten von Neubauten sowie die meisten Arten von Umbauten und Erweiterungsbauten in Deutschland ist ein Brandschutznachweis nötig. Das bedeutet, dass nicht nur Unternehmensbauten oder industrielle Anlagen einen Brandschutznachweis erfordern. Auch beim Bau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und öffentlichen Immobilien gehört das Thema zwingend zur Bauplanung dazu. Genauere Angaben zum Brandschutznachweis finden sich in der Musterbauordnung (MBO) eines jeden Bundeslandes.

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Wer erstellt einen Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis muss durch einen Brandschutzplaner erstellt werden. Das sind Personen, die sich z. B. als Brandschutzbeauftragter qualifiziert haben oder eine ähnliche Qualifikation mitbringen.

Wichtig ist: Derjenige muss umfassendes Wissen in Sachen Brandschutz und Brandschutzvorschriften haben. Beauftragt wird dieser Spezialist vom Bauherrn. Schon bei der Bauplanung sollte man diesen Punkt unbedingt berücksichtigen. 

Zusatztipp zur Erstellung des Brandschutznachweises: Architekten und Bauingenieure haben oft gute Kontakte zu Brandschutzplanern. Daher kann man als Bauherr im ersten Schritt den eigenen Architekten nach einem passenden Kontakt für die Brandschutzplanung und den Brandschutznachweis fragen.

Ohnehin ist der Bauplaner bzw. Architekt ein wichtiger Ansprechpartner bei der Erstellung des Brandschutznachweises. Denn er hat die notwendigen Infos parat, die in Sachen Gebäude-Brandschutz benötigt werden und für die Ausstellung des Brandschutznachweises unverzichtbar sind.

Wann wird der Brandschutznachweis erstellt?

Ein Brandschutznachweis muss im Rahmen der Bauplanung erstellt werden. Denn er ist Teil des Bauantrags, den man einreichen muss, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen. Ohne Brandschutznachweis kein Genehmigungsverfahren. Der Brandschutznachweis steht also ganz am Anfang eines jeden Bauprojektes. Und er sollte unbedingt ernstgenommen werden. Ansonsten drohen kostspielige Nacharbeiten. 

Denn nach der Fertigstellung des Gebäudes bzw. nach dem Ende der Baumaßnahmen bei An- und Umbauten erfolgt eine Prüfung. Und wenn dabei festgestellt wird, dass nicht exakt die Maßnahmen umgesetzt wurden, die in der Bauplanung für den Erhalt des Brandschutznachweises angegeben waren, muss man rück- oder umbauen. Es ist also keine Option, in der Planung bestimmte Brandschutzmaßnahmen und Materialien anzugeben und dann völlig andere Werkstoffe zu nutzen. 

Generell ist es keine gute Idee, beim Brandschutz zu sparen. Denn im Ernstfall gefährdet das nicht nur Menschenleben, sondern auch den Versicherungsschutz.

 

Welche Infos werden für den Brandschutznachweis benötigt?

Für die Erstellung eines Brandschutznachweises analysiert der zuständige Experte die verschiedensten Aspekte beim Bau bzw. der Ausstattung eines Gebäudes.

Benötigt werden Infos zur Bauart, zur vorgesehenen Nutzung der Immobilie sowie zu den geplanten bzw. existierenden baulichen und anlagetechnischen Brandschutzmaßnahmen. Ebenfalls wichtig sind Angaben dazu, wie eine Evakuierung des Gebäudes ablaufen soll und welche Maßnahmen es für die Entrauchung gibt. 

Dazu ist es unter anderem nötig, die Rettungswege im Gebäude klar zu definieren. Für die Positionierung und den Verlauf von Rettungswegen gibt es klare Vorschriften.

So muss z. B. von jedem Punkt des Gebäudes ein Rettungsweg in einer bestimmten Zeit erreichbar sein. Nur wenn die Vorgaben zu Rettungs- und Fluchtwegen erfüllt sind, kann ein Brandschutznachweis ausgestellt werden.

Ebenso sollte man geplante organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Brandschutznachweis aufführen. Üblicherweise wird in Kombination mit dem Brandschutznachweis auch ein Brandschutzkonzept erstellt.

Aus diesem Konzept geht hervor, wie der bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutz des Gebäudes aussehen wird.

Auch eine Beschreibung der Brandabschnitte wird für die Erstellung eines Brandschutznachweises benötigt. 

 

Was sind Brandabschnitte?

Brandabschnitte sind baulich abgegrenzte Bereiche in einem Gebäude. Im Fall eines Brandausbruchs würde nur der jeweilige Abschnitt ausbrennen, aber ein sogenannter Brandüberschlag auf andere Bereiche bzw. Brandabschnitte darf nicht möglich sein. Um solch einen Brandüberschlag zu verhindern, kommt baulicher Brandschutz zum Einsatz. Vor allem feuerbeständigen Türen und feuerfesten Baumaterialien kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.

Bei der Planung der Brandabschnitte muss berücksichtigt werden, welche Verbindungen es zwischen den einzelnen Abschnitten gibt. So kann sich z. B. ein Feuer auch über Rohrleitungen bzw. Einfassungen von Leitungssystemen ausbreiten. 

Wer ist für die Prüfung des Brandschutznachweises und die Genehmigung zuständig?

Die Zuständigkeit für die Genehmigung eines Brandschutznachweises liegt bei den Bauaufsichtsbehörden. Diese sind in aller Regel Sache des jeweiligen Bundeslandes.

Denn es gibt unterschiedliche Landesbauordnungen in Deutschland – je nach Bundesland. Eingereicht wird der Brandschutznachweis üblicherweise mit der Bauplanung beim Bauamt. Dort erfolgt die Prüfung, ob der geplante Bau sämtliche Brandschutzvorschriften einhält. 

Dabei ist zu beachten, dass für bestimmte Sonderbauten erhöhte Anforderungen an den Brandschutz gelten. Für die Prüfung von Brandschutznachweisen für solche Sonderbauten ziehen die zuständigen Behörden üblicherweise unabhängige Fachleute hinzu, sogenannte Prüfsachverständige.

Denn bei Sonderbauten müssen meist individuelle Lösungen für den Brandschutz gefunden werden – und diese auf Herz und Nieren zu prüfen obliegt ausgewiesenen Experten. Man sollte daher bei der Planung eines Sonderbaus mit erhöhtem Zeitaufwand für die Prüfung des Bauantrags nebst Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept rechnen. 

Wichtig zu wissen: Es gibt für manche Sonderbauten bereits Musterverordnungen der Länder. Dann kann es etwas schneller gehen. In diesem Fällen handelt es sich um sogenannte geregelte Sonderbauten. Darunter fallen z. B. häufig geplante Gebäudetypen wie größere Beherbergungsbetriebe, große Verkaufsstätten, bestimmte medizinische Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen und Hochhäuser.

Unter den Bereich der ungeregelten Sonderbauten, für die jeweils ein komplett individuelles Brandschutzkonzept benötigt wird, fallen unter anderem Gebäude wie Justizvollzugsanstalten, Bürogebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 qm und viele Kindertagesstätten. 

Um eine teure Nachplanung zu vermeiden, sollte man von Anfang an darauf achten, dass die geplanten Baumaßnahmen die für den jeweiligen Gebäudetyp bzw. die geplante Nutzung geltenden Brandschutzvorschriften erfüllt. Der Architekt arbeitet zu diesem Zweck in der Planungsphase meist eng mit dem Brandschutzplaner zusammen.

Ist ein Baustart ohne Genehmigung des Brandschutznachweises möglich?

Wer das manchmal recht langwierige Prüfverfahren zur Genehmigung eines Brandschutznachweises nicht abwarten möchte, könnte auf die Idee kommen: Ich leg‘ schonmal los mit dem Bau. 

Doch das ist absolut nicht zu empfehlen. Denn zum einen können die Behörden ein Bauprojekt ohne gültigen Brandschutznachweis sofort stoppen. Und eine Stilllegung der Baustelle bringt richtig hohe Kosten mit sich. Dadurch verzögert sich das Projekt womöglich deutlich mehr, als wenn man auf die Genehmigung gewartet hätte. Zudem drohen Bußgelder.

Zum anderen hat man richtig schlechte Karten, wenn es während der Baumaßnahmen ohne gültigen Brandschutznachweis zu einem Brandausbruch kommen sollte. Dann nämlich können hohe Haftungsansprüche gegen den Bauherrn geltend gemacht werden. Und auf die Versicherung sollte man in solch einem Fall lieber nicht zählen: Wer ohne gültigen Brandschutznachweis mit dem Bau loslegt, verliert in aller Regel den Versicherungsschutz und muss eventuelle Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Erfahrene Profis als Ansprechpartner für den Brandschutznachweis

Für die Erstellung eines Brandschutznachweises sollte man sich unbedingt an Profis wenden. Sonst droht eine Ablehnung durch die Bauaufsichtsbehörde. Denn der Brandschutz in einem Gebäude ist eine komplexe Angelegenheit – und die Planung dieses Brandschutzes entsprechend anspruchsvoll. 

Neben Architekten und ähnlichen Bauplanern können auch Brandschutzfirmen wie die Brandwache 24/7 GmbH der richtige Ansprechpartner sein, um einen Spezialisten für die Erstellung von Brandschutznachweisen zu finden. Dank guter Vernetzung in der Branche können wir Bauherren bei ihrer Brandschutzplanung in vielen Fällen mit fundierten Infos und Kontakten weiterhelfen.

Unsere Brandschutz-Leistungen:

 

Beseitigen von Brandlasten vor Beginn der Arbeiten

Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmelder

Aufstellen von Brandposten direkt bei den feuergefährlichen Arbeiten

Einleitung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung beim Entstehen von Bränden durch Funkenflug oder Hitzeentwicklung

Im Brandfall: Koordination mit örtlicher Feuerwehr

Im Brandfall: Unterstützung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen

Aufstellen von Brandposten für mehrere Stunden nach Beendigung der feuergefährlichen Tätigkeiten

Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten

Unsere Leistungen im Brandwachdienst

Brandposten nach Feuer

Brandwache auf Veranstaltungen

Brandwachen beim BMA Ausfall

Brandschutzkonzept

Brandwache feuergefährliche Arbeiten

Brandwache Baustelle

Brandwache beim Austausch Rauch- und Brandmeldern

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